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Tankcontainer in gedeckten Fahrzeugen #21844 10.04.2016 16:41
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Burgfalke Offline OP
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Guten Tag an Alle Profis, hier meine Frage:

Einen 2000 Liter Tankcontainer mit Gefahrgut Klasse 3 im Kofferfahrzeug (LKW gedeckt) muss man außen am Fahrzeug mit Großzetteln kennzeichnen, Orange mit Nummern kann man jedoch vernachlässigen wenn schon orange Neutral gekennzeichnet ist. Einen 2000 Liter IBC des selben Stoffes fährt man nur als Stückgut, orange Neutral v/h ist ausreichend. Entweder habe ich nicht alle Regeln verstanden, oder die Logik dahinter nicht. Ein TC sollte doch höhere bauliche Sicherheit bieten als ein IBC. Laut ADR sind IBC bis max. 3000 Liter möglich. Warum unterscheidet man dann die Fahrzeugkennzeichnung /Bezettelung nicht erst ab dieser Grenze? Oder gibt es doch noch irgendeine Erleichterung die ich übersehen habe?

Beste Grüße aus Sachsen
Enrico (Gefahrgutbeauftragter Straße)

Re: Tankcontainer in gedeckten Fahrzeugen [Re: Burgfalke] #21845 10.04.2016 16:57
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Gerald Offline
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Hallo Enrico,

Antwort auf
Einen 2000 Liter Tankcontainer .... Orange mit Nummern kann man jedoch vernachlässigen wenn schon orange Neutral gekennzeichnet ist.


Stimmt, steht in Bemerkung von Absatz 5.3.2.1.5, da Du ja ein gedecktes Fahrzeug nutzt.

Antwort auf
Einen 2000 Liter IBC des selben Stoffes fährt man nur als Stückgut,


In Abschnitt 1.2.1 unter Großpackmittel (IBC) findest Du die Begriffsbestimmung für diesen, unter a) steht: einen Fassungsraum hat von
(i) "höchstens 3,0 m3 ....

Das eine ist nun mal ein IBC und damit ein Versandstück somit trifft im Bezug Kennzeichnung/Bezettelung das Kapitel 5.2 zu.
Bei dem Tankcontainer ist aber das Kapitel 5.3 anzuwenden.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 10.04.2016 16:59.
Re: Tankcontainer in gedeckten Fahrzeugen [Re: Gerald] #21846 10.04.2016 19:48
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Burgfalke Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für Deine Zeilen, die mich erst einmal bestätigen bzw. beruhigen. Jetzt wo wir die Tatsachen abgesichert haben fehlt immer noch die Begründung. Irgendetwas müssen sich die Leute am Genfer See doch gedacht haben.
Die ADR-Texte hatte ich auf dem Schirm, allein mir blieb die Logik dahinter verborgen. Manchmal komme ich von Berufs wegen mit Leuten in Kontakt die versuchen sich an die Regeln zu halten und dann über solche Sachen einfach stolpern. Die Antwort "ISSO" scheint mir dann immer so plump zu sein, ich suche immer nach einer Begründung. Vielleicht kann uns beiden ja doch noch jemand mehr erzählen. Sozusagen "zwischen den Zeilen".

LG Enrico

Re: Tankcontainer in gedeckten Fahrzeugen [Re: Burgfalke] #21847 10.04.2016 20:22
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Hallo
Vielleicht hat das was mit der sehr viel größeren Varianz einer Stückgutladung im Vergleich mit einer Tankladung zu tun, und daß ursprünglich - außer Kl. 1 - zunächst Tankbeförderungen reglementiert waren. In der B.5-Liste gab es nur für Tankstoffe eine Kemlerzahl.
M.A.T.

Re: Tankcontainer in gedeckten Fahrzeugen [Re: Burgfalke] #21848 11.04.2016 10:40
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Es gibt schon noch andere Gründe, so ist z.B. nicht alles für den Transport im IBC erlaubt, das im Tankcontainer befördert werden darf.
Ich kann mich z.B. an Triethylaluminium erinnern.

Re: Tankcontainer in gedeckten Fahrzeugen [Re: M.A.T.] #21849 11.04.2016 11:46
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Hallo M.A.T. ,

"größere Varianz bei Stückgutbeförderungen" ist ja genau mein Problem. Warum wird dann bei den stärker gefassten Tankregeln nicht auch vereinfacht (zumindest bis auf die Gefahrgutmenge die die größte Verpackung noch fassen kann)? Umgehkehrt interpretiert ergibt Deine Antwort aber sehr wohl Sinn. Wenn man die Absicht verfolgt es grundsätzlich strenger zu regeln, das aber im Stückgutbereich mit "Regelchaos" bzw. einer Unzahl an Regeln einhergehen würde. Eigentlich ein guter Ansatz. Ich bin ja nicht gegen Kennzeichnung, im Gegenteil.

LG und vielen Dank für Deine Antwort.

Enrico

Re: Tankcontainer in gedeckten Fahrzeugen [Re: DFK] #21850 11.04.2016 12:00
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Hallo DFK,

vielen Dank auch für Deine Antwort. Allerdings ist die Zulassung zum Transport im IBC oder Tank ja nicht unbedingt mit der Kennzeichnung zu verknüpfen. Kennzeichnungsregeln sollen doch einer gewissen Logik folgen, die dem Sinn der Gesetze entspricht. Die Eignung von Behältern ist doch eher eine technische Sichtweise, angepasst an die (sinnvoll selbst gesetzten) Anforderungen bzgl. Festigkeit etc. . Das von Dir aufgeworfene Problem würde sich doch einfacher über "Verwendungsregeln" z.B. Verpackungsanweisungen (IBC000) lösen lassen. Und so wird es ja auch gemacht. UN 3399 hat eine Verpackungsanweisung P402 und eine Tankanweisung T13 zzgl. SV wo die Nichtbenutzung eines IBC hervorgeht. Wenn aber ein IBC einmal erlaubt ist, wird nicht mehr zwischen den Stoffen unterschieden, sondern nach ADR 5.... gekennzeichnet. Und da hat mir die Logik gefehlt.

LG aus Sachsen

Enrico

Re: Tankcontainer in gedeckten Fahrzeugen [Re: Burgfalke] #21851 11.04.2016 15:48
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Hallo, Enrico
danke für Ihre Reaktion.

Antwort auf
Hallo M.A.T. ,
"größere Varianz bei Stückgutbeförderungen" ist ja genau mein Problem. Warum wird dann bei den stärker gefassten Tankregeln nicht auch vereinfacht (zumindest bis auf die Gefahrgutmenge die die größte Verpackung noch fassen kann)? Umgehkehrt interpretiert ergibt Deine Antwort aber sehr wohl Sinn. Wenn man die Absicht verfolgt es grundsätzlich strenger zu regeln, das aber im Stückgutbereich mit "Regelchaos" bzw. einer Unzahl an Regeln einhergehen würde. Eigentlich ein guter Ansatz. Ich bin ja nicht gegen Kennzeichnung, im Gegenteil.
Enrico


Mit größerer Varianz ist die größere Vielfalt (und die durchschnittlich geringeren Mengen jedes Gutes) von beförderbaren Stückgütern im Vergleich zu Tanktransporten gemeint, die es unpraktisch macht, einen Stückgut-Lkw mit 10 oder mehr Kemlerzahlen zu bepflastern. Oder Feuerwehren vor die Wahl der Qual zu stellen, denn nur für diese ist die Kemlerzahl erfunden worden! Und bitte, nicht vergessen daß zuerst Tankbeförderungen geregelt wurden, Stückgut kam erst später hinzu. Da IBC nun einmal Stückgut sind greifen die Stückgutregelungen.
Ich würde auch nicht unterschreiben, daß die eine oder andere Beförderungsart strenger geregelt ist, oder daß ein "Regelchaos" herrscht. Eher, daß die Regelungen im großen und ganzen den Eigenarten der Beförderungsmittel Rechnung tragen.
Den historischen Hintergrund haben zwei der maßgeblichen Leute sehr schön aufbereitet: Dr. Gömmel mit "Gefahrgut-Transport" und Ridder mit "gefahrgut historisch". Ersteres evtl. antiquarisch erhältlich, letzteres hier: http://www.ecomed-storck.de/Suche/index....rgut+historisch

Ein Praktiker hat vor vielen Jahren mal gesagt: Gefahrgut kann man nicht ganz verstehen, nur glauben. Dem stimme ich im Zweifelsfall zu.
Gruß
M.A.T.

Re: Tankcontainer in gedeckten Fahrzeugen [Re: M.A.T.] #21852 13.04.2016 06:59
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Burgfalke Offline OP
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Hallo M.A.T. ,

das war doch ein gutes Wort zum Schluß. Habe mir das historische Werk von Ecomed bestellt und werde da mal rumschnüffeln. Das "verstehen" und "glauben" notwendig sind, das wusste ich schon, da ich das mit dem Gefahrgut ja auch beruflich mache :-) . Dieses Thema hier war "nur" eine Verständnisfrage. Und es ist ja tatsächlich etwas dabei rausgekommen. Danke an alle Beteiligten (auch für das gute Gefühl das die Frage nicht ganz unütz war!).

LG Enrico

Re: Tankcontainer in gedeckten Fahrzeugen [Re: Burgfalke] #21853 15.04.2016 08:34
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Mir scheint es bei besonders gefährlichen Stoffen schon wichtiger bereits außen möglichst genaue Warnhinweise zu geben. IBC sollten ja nur für weniger gefährliche Stoffe verwendet werden.
Es gibt 449 Einträge (wenn ich das richtig abgefragt habe) wo ein Tankcontainer zulässig ist und ein IBC nicht.
Tankcontainer haben einen wesentlich höheren Prüfdruck - z.B. mindestens 10 Bar bei T15 - als IBC, die oft nicht einmal 0,3 Bar wirklich aushalten und werden auch für Gase verwendet (wo die Prüfdrücke oft noch höher liegen).

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