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Chlordioxid-Lösung VG I befördern? #21929 27.04.2016 16:17
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EnterExit Offline OP
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Hallo zusammen,

nach unzähligen Jahren als Gb stolpere ich nun doch über meine Fachkenntnis!
Die Fakten: Versendet werden soll eine Chlordoixidlöung, UN 3289, VG I, 28kg(~30l)in einer Kombinationsverpackung 6HA1. Laut Tabelle 3.2 habe ich den Hinweis das ich Tabelle 1.10.3.1.2 beachten muss. Folgende Tabelle kenne ich, aber musste sie bisher nicht "nutzen". Unter der angegebenen Klasse 6.1 steht nun bei den Versandstücken eine "0" - dick und fett.
Also nochmal die Begriffe "Versandstücke" und "Verpackungen" unter die Lupe genommen und so wie ich das nun verstehe, ist es nicht zulässig diesen Stoff unter den angegebenen Abgaben zu transportieren oder was habe ich - hoffentlich - übersehen?

Danke im voraus für die hilfreichen Antworten!

Mfg

Re: Chlordioxid-Lösung VG I befördern? [Re: EnterExit] #21930 27.04.2016 19:41
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
ist es nicht zulässig diesen Stoff unter den angegebenen Abgaben zu transportieren oder was habe ich - hoffentlich - übersehen?


Du kannst Chlordoixidlöung, UN 3289 befördern, die Tabelle unter Absatz 1.10.3.1.2 besagt nur, wenn bei Klasse 6.1 bei Versandstücken die Menge größer "0" ist, dann musst Du zusätzlich den Unterabschnitt 1.10.3.2 einhalten, wie Sicherungspläne und 1.10.3.3 Diebstahlschutzvorrichtung. Was unter Abschnitt 1.10.1 und 1.10.2 steht sowieso.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 27.04.2016 19:46.
Re: Chlordioxid-Lösung VG I befördern? [Re: EnterExit] #21931 30.04.2016 16:18
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M.A.T. Offline
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Hallo, EnterExit
Kollege Gerald hat den speziellen Fall ja schon aufgedröselt; drum nur kurz was zum Grundsatz. Gemeint ist wohl Chlordioxidlösung unter n.a.g. 3289, 6.1, VG I, richtig? Der Eintrag in Tabelle 3.2 steht auf den Seiten 560/561. Links neben der Tabelle ist in der redaktionellen Spalte "Sicherung" ein Ausrufezeichen. Gemäß der Erläuterung zu dieser redaktionellen Angabe auf S. 275 unten ist diese Klassifizierung ein Gut mit hohem Gefahrenpotential gemäß der Tabelle 1.10.3.1.2. Darum gelten für diese Klassifizierung die Vorschriften unter 1.10.3, also mit Sicherungsplänen und Diebstahlschutz. Immer gelten - für alle Gefahrgüter - 1.10.1 und 1.10.2., 1.10.3 ist eben nur zusätzlich für die sog. Terrorgüter.
Ein Beförderungsverbot o. Ä. ist aus der Tabelle 1.10.3.1.2 also nicht abzuleiten, nur die Beförderungsmenge ab der die Bestimmungen von 1.10.3 gelten.
Wie gerald es im Detail schon gezeigt hat.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Chlordioxid-Lösung VG I befördern? [Re: EnterExit] #21932 01.05.2016 10:07
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G
GG-Schorsch Offline
Spezi
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Spezi
G
Registriert: Feb 2016
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Guten Morgen Enter Exit

Zur Beachtung gebe ich noch den Abschnitt 1.10.4
Falls du dein Produkt unter 20 l transportieren kannst, bist du nach 1.10.4 von den Vorschriften nach 1.10.1 / 1.10.2 / 1.10.3 ADR befreit.

Schönen 1. Mai noch.


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