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5.1 Bezettelung #21989 19.05.2016 13:06
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MaxiNowa Offline OP
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Moin moin zusammen,

ich benötige einmal Aufklärung bezüglich folgender Fragestellung:

Was hat es mit der Klassenbezeichnung in der 5.1-Bezettelung "Oxidizer" und "Oxidizing Agent" auf sich? Bitte mit Quellenangabe <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />.

Merci!

Re: 5.1 Bezettelung [Re: MaxiNowa] #21990 19.05.2016 13:32
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DJSMP Offline
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Könnte man das etwas verifizieren? Über welchen Verkehrsträger unterhalten wir uns? Geht es um die Klassenbezeichnung an sich oder um den Text im Gefahrzettel?

Im Gefahrzettel muss ja erstmal kein Text enthalten sein, außer wenn im Luftverkehr spezielle Abweichungen von Staaten und Airlines bestehen. Zum Zweiten ist der genaue Wortlaut des Textes im Gefahrzettel meines Wissens auch nicht in Stein gemeißelt. Aus mir jetzt nicht sofort nachvollziehbaren Gründen haben aber vor einigen Jahren alle das --Oxidizing Agent-- in Oxidizer-- geändert.

Um das mal tiefgründiger zu recherchieren, bräuchte man aber paar mehr Hintergrundinfos zu Warum, wieso weshalb! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 19.05.2016 13:33.
Re: 5.1 Bezettelung [Re: MaxiNowa] #21991 20.05.2016 07:36
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aw_ Offline
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ich benötige einmal Aufklärung bezüglich folgender Fragestellung:

Was hat es mit der Klassenbezeichnung in der 5.1-Bezettelung "Oxidizer" und "Oxidizing Agent" auf sich? Bitte mit Quellenangabe <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />.


Hallo MaxiNova
Das Thema kenne ich aus der Luftfracht. In IATA-DGR 7.3.12 heisst der Gefahrzettel 'Oxidizier' was für manche Checker als bindend angesehen wird und Sendugen abgelehnt werden, die den Text 'Oxidizing Agent' tragen.
gruss..aw

Re: 5.1 Bezettelung [Re: MaxiNowa] #21992 20.05.2016 21:49
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Hallo, Maxinova,
auch von mir die Bitte: worum geht es Ihnen? Um die erlaubten - aber nicht allen (auch nicht allen Checkern) bekannten - Varianten, um die Herkunft, um ...?
In den 70ern gab es übrigens für brandfördernde Stoffe und organische Peroxide einen gemeinsamen Zettel, die Nr. 5. In den 90ern dann getrennt in 5.1, 5.2 und 05, alle mit flammendem Sauerstoff-O.
M.A.T.

Re: 5.1 Bezettelung [Re: M.A.T.] #21993 23.05.2016 09:23
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Guten Morgen zusammen,

herzlichen Dank erst einmal für die bisherigen Infos besonders der Querverweis im IATA-DGR. Es geht im speziellen darum, dass mir einmal jemand gesagt hat, dass Oxidizing Agent für Seefracht gelte und Oxidizer für Luftfracht. Mich persönlich stört es ein wenig, wenn ich schon eine Eintragung auf der Bezettelung bzw. Placards habe, dass ich nicht weiß was hierbei richtig ist und wo es steht.

Besten Gruß

Re: 5.1 Bezettelung [Re: MaxiNowa] #21994 23.05.2016 12:33
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Servus MaxiNova,

hier die Quellen, die es erlauben zusätzliche Angaben auf den Gefahrzetteln zu machen:
a) 7.2.2.4, 7.3.0 und 7.2.8 IATA-DGR
b) 5.2.2.2.1.1, 5.2.2.2.1.3 und 5.2.2.2.1.5 ADR/RID/ADN
c) 5.2.2.2.1.1, 5.2.2.2.1.3 und 5.2.2.2.1.5 IMDG-Code

Das gilt also überall so gut wie identisch, so dass es bei solchen multimodalen Verkehren auch angewendet werden kann.
Die Checker sollten halt auch diesbezüglich unterwiesen werden.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: 5.1 Bezettelung [Re: aw_] #21995 08.06.2016 13:22
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ich benötige einmal Aufklärung bezüglich folgender Fragestellung:

Was hat es mit der Klassenbezeichnung in der 5.1-Bezettelung "Oxidizer" und "Oxidizing Agent" auf sich? Bitte mit Quellenangabe <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />.


Hallo MaxiNova
Das Thema kenne ich aus der Luftfracht. In IATA-DGR 7.3.12 heisst der Gefahrzettel 'Oxidizier' was für manche Checker als bindend angesehen wird und Sendugen abgelehnt werden, die den Text 'Oxidizing Agent' tragen.
gruss..aw


Wo steht denn, dass der Text im Gefahrenkennzeichen zwingend der Name des Kennzeichens sein muss?

7.2.2.4 IATA-DGR spricht von ...Das Kennzeichen kann Text wie die UN-Nummer oder beschreibende Worte für die Gefahrenklasse (z.B. flammable (entzündbar)) enthalten, ...

Zudem ist der Text gar nicht gefordert, sofern er nicht explizit durch eine Abweichung verlangt ist. Für mich bedeutet ...Oxidizer... und ...Oxidizing Agent... genau das Gleiche.

So nem dämlichen Idiotenchecker würde ich aber Beine machen!

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 08.06.2016 13:28.
Re: 5.1 Bezettelung [Re: MaxiNowa] #21996 08.06.2016 13:23
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Guten Morgen zusammen,

herzlichen Dank erst einmal für die bisherigen Infos besonders der Querverweis im IATA-DGR. Es geht im speziellen darum, dass mir einmal jemand gesagt hat, dass Oxidizing Agent für Seefracht gelte und Oxidizer für Luftfracht. Mich persönlich stört es ein wenig, wenn ich schon eine Eintragung auf der Bezettelung bzw. Placards habe, dass ich nicht weiß was hierbei richtig ist und wo es steht.

Besten Gruß


Hallo MaxiNova,

das ist grober Unsinn und kann aus dem Gedächtnis gelöscht werden.

Re: 5.1 Bezettelung [Re: Winklhofer] #21997 08.06.2016 13:25
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Servus MaxiNova,

hier die Quellen, die es erlauben zusätzliche Angaben auf den Gefahrzetteln zu machen:
a) 7.2.2.4, 7.3.0 und 7.2.8 IATA-DGR
b) 5.2.2.2.1.1, 5.2.2.2.1.3 und 5.2.2.2.1.5 ADR/RID/ADN
c) 5.2.2.2.1.1, 5.2.2.2.1.3 und 5.2.2.2.1.5 IMDG-Code

Das gilt also überall so gut wie identisch, so dass es bei solchen multimodalen Verkehren auch angewendet werden kann.
Die Checker sollten halt auch diesbezüglich unterwiesen werden.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


Die Abfertigungsdienstleister müssten ihr Personal endlich mal sachgerecht entlohnen und dabei die Boni für Re-Checks weg lassen. Dann würden Checker ggf. auch mal wieder nach den Vorgaben arbeiten und sich bei der Willkür zurück nehmen.


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