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SV 188 Knopfzellen #22001 24.05.2016 12:27
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Magnum Offline OP
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Liebe Kollegen,

ich soll einen Laptop versenden. Darin enthalten sind zwei Knopfzellen sowie ein Li-Ionen-Akku mit 75 Wattstunden. Nach meiner Lesart der SV 188 Buchstabe f) muss keine Kennzeichnung mit diesem Lithium-Aufkleber erfolgen, wenn "in Ausrüstung eingebaute Knopfzellen" oder .... "höchstens zwei in Ausrüstung eingebaute Batterien" enthalten sind. Somit ist der Versand meines Laptops nicht kennzeichnungspflichtig. Ich könnte sogar zwei Laptops in ein Versandstück stecken, weil ich ja höchstens zwei Li-Batterien in Ausrüstung zusammen versenden darf. Sehe ich das richtig, oder kommen jetzt die Knopfzellen bei der Anzahl der Batterien mit ins Spiel? Ich denke mal, die sind in jedem Fall nicht mitzuzählen.

Wer kann den Knoten (in meinem Kopf) lösen?


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: SV 188 Knopfzellen [Re: Magnum] #22002 24.05.2016 13:26
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aw_ Offline
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Hallo Magnum,
in Platinen eingebaute Knopfzellen sind ausgenommen, heisst sie zählen nicht mit.
Aber man muss prüfen , ob die UN Tests 38.3 gemacht wurden, was bei namhaften Lapi-Herstellern eigentlich der Fall ist.
Solange man 188 e) einhält kann man auch 2 Geräte zusammen verpacken, aber es muss ausgeschlossen sein, dass sie sich gegenseitig beschädigen könnten.
gruss..aw

Re: SV 188 Knopfzellen [Re: aw_] #22003 08.06.2016 13:56
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DJSMP Offline
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Antwort auf

Aber man muss prüfen , ob die UN Tests 38.3 gemacht wurden, was bei namhaften Lapi-Herstellern eigentlich der Fall ist.


Das würde ich doch stark anzweifeln. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Re: SV 188 Knopfzellen [Re: DJSMP] #22004 13.06.2016 10:33
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DJSMP Offline
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Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Hinter dem MUSS PRÜFEN stehe ich voll und ganz. Aus der Erfahrgung heraus ist aber stark anzuzweifeln, dass das die Laptophersteller gemacht haben.


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