Hallo Oxi,
ist hier überhaupt eine Einstufung als Gefahrgut erforderlich?
TAED selbst ist nicht als Gefahrgut einzustufen und das Gemisch dürfte auch, zumindest in trockenem Zustand, reaktionsstabil sein; selbst wenn es nass wird und die Reaktion der beiden Stoffe in Gang gesetzt wird, entsteht meiner Meinung nach keine Gefahr, die klassifiziert werden müsste.
Das Gemisch erinnert mich an handelsübliches Waschpulver und das wird ja auch nicht als Gefahrgut eingestuft.
Wenn überhaupt, würde ich die UN-Nummer 3378 für das Natriumpercarbonat angeben.