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Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug #22075 13.06.2016 10:56
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felixaustria Offline OP
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Hallo!

Ich habe eine Frage zu einem leeren, ungereinigten, ortsbeweglichen Tank auf einem bedeckten Fahrzeug.
Dieser Tank darf nur so befördert werden wenn der LKW die Großzettel auf der Seite und hinten aufweist. Die orangefarbene Tafel natürlich offen.
Da liege ich doch richtig, oder?
Die Frage stellt sich mir da der Tank eigentlich leer ist.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: felixaustria] #22076 13.06.2016 13:50
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DJSMP Offline
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5.3.1.6 Anbringen von Großzetteln (Placards) an leeren [...] ortsbeweglichen Tanks

Ungereinigte, nicht entgaste leere Tankfahrzeuge, [...] und ortsbewegliche Tanks [...] müssen mit den für die vorherige Ladung vorge­schriebenen Großzetteln (Placards) versehen sein.


5.3.1.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Trägerfahrzeugen, auf denen [...] ortsbewegliche Tanks befördert werden

Wenn die an Containern, MEGC, Tankcon­tainern oder ortsbeweglichen Tanks ange­brachten Großzettel (Placards) außerhalb des Trägerfahrzeugs nicht sichtbar sind, müssen die gleichen Großzettel (Placards) auch auf beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug angebracht werden.

Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: felixaustria] #22077 13.06.2016 13:53
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DJSMP Offline
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ADR-konforme Ziffernwarntafeln (z.B. Feuereinwirkung) an den Längsseiten des Trägerfahrzeugs nicht vergessen. --> 5.3.2.1.5
(Ausnahme Tanks mit max. 3000 L Fassungsraum).

Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: felixaustria] #22078 13.06.2016 13:55
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Antwort auf
Hallo!

Ich habe eine Frage zu einem leeren, ungereinigten, ortsbeweglichen Tank auf einem bedeckten Fahrzeug.
Dieser Tank darf nur so befördert werden wenn der LKW die Großzettel auf der Seite und hinten aufweist. Die orangefarbene Tafel natürlich offen.
Da liege ich doch richtig, oder?
Die Frage stellt sich mir da der Tank eigentlich leer ist.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Generelle Frage: Ein normaler ortsbeweglicher UN-Tank auf einem Trägerfahrzeug, so dass der Tank von außen nicht sichtbar bleibt? Wie gehtn das? Wie groß ist denn der Tank?

Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: DJSMP] #22079 13.06.2016 14:05
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felixaustria Offline OP
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Hallo!

Vielen Dank für deine Antworten! Hatte die Hoffnung dass es eine Möglichkeit für eine Freistellung gibt, da der Tank ja leer ist.
Der Tank sollte im Stückgutversand befördert werden. Also entweder mit Plane oder mit Kofferaufbau. Bei beiden Möglichkeiten sind die Großzettel nicht sichtbar und dementsprechend habe ich meine Probleme mit diesen Tanks.

So wie es aussieht muss ich mir die entsprechenden Placards organisieren.
Nochmal vielen Dank für alles! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: felixaustria] #22080 14.06.2016 10:52
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Hallo, felixaustria,
vielleicht hilft Ihnen dazu die Auslegung im österreichischen GG-Erlaß 2015, S. 6 weiter? Ihr kann ich keine Freistellung entnehmen.
Gruß
M.A.T.

Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: M.A.T.] #22081 14.06.2016 11:45
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felixaustria Offline OP
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Schönen Tag!

Konnte bis jetzt auch keine definitive Freistellung finden.
Etwas "schwammig" die Formulierung.
Aber vielen Dank für den Hinweis!

Schöne Grüße nach Bayern!

Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: felixaustria] #22082 04.07.2016 17:00
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Winklhofer Offline
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Servus felixaustria,

das Ganze ist noch nicht endgültig geklärt, wie ich der Diskussion entnehme. Gibt es von diesem "ortsbeweglichen Tank" ein Bild, damit man sich mal eine Vorstellung machen kann.

Gruß
Alfred Winklhofer

Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: Winklhofer] #22083 04.07.2016 18:54
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wscheffler Offline
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Anbei mal zwei Bilder zu diesen Thema

Zu 5.3.2.1.5 finde ich die Bem. interessant:

"muss nicht (aber kann ich trotzdem)"

Dieser Absatz muss nicht für die Kennzeichnung von gedeckten Fahrzeugen und bedeckten Fahrzeugen mit orangefarbenen Tafeln angewendet werden, die Tanks mit einem höchsten Fassungsraum von 3000 Litern befördern

Anhänge
23320-T14.pdf (0 Bytes, 591 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 04.07.2016 19:35.
Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: felixaustria] #22084 04.07.2016 19:46
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Gerald Offline
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Hallo felixaustria,

Antwort auf
Die Frage stellt sich mir da der Tank eigentlich leer ist.


Der ortsbeweglichen Tank hat zwar nicht mehr viel Flüssigkeit im Tank, aber er ist nicht Restentleert, gereinigt und entgast , und damit bleibt die Kennzeichnung am ortsbeweglichen Tank, genauso wie Du es gesagt hast.

Vieleicht hift Dir der Hinweis in Unterabschnitt 4.2.1.5 weiter, wo steht: "Ungereinigte leere und nicht entgaste ortsbewegliche Tanks müssen denselben Vorschriften entsprechen wie ortsbewegliche Tanks, die mit dem vorher beförderten Stoff befüllt sind."

An dem gedeckten Fahrzeug sind dann die Placards rechts, links und hinten anzubringen, steht in Unterabschnitt 5.3.1.6 " ...und ortsbewegliche Tanks ...müssen mit den für die vorherige Ladung vorge­schriebenen Großzetteln (Placards) versehen sein."

Das Bild von wscheffler ist zwar aussagekräftig, aber für solch eine Beförderung gibt es keine Ausnahme im Bezug der Placards an der Beförderungseinheit selbst. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

@wscheffler

Antwort auf
"muss nicht (aber kann ich trotzdem)"


Aber hier geht es um die orangefarbenen Tafeln und nicht um die Placards!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 04.07.2016 20:06.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: Gerald] #22085 04.07.2016 20:12
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wscheffler Offline
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Hallo Gerald,

das ist völlig korrekt, der Einzelfassungsraum der TC beträgt durchschnittlich 1107 Liter.
Der Verlader hat hier für sich entschieden, die Beförderungseinheit zusätzlich seitlich mit Warntafeln zu kennzeichnen.

Mir persönlich fehlt hier eine klare Regelung, die RSEB hat hier auch keinen Lösungsvorschlag.

Wonach würde sich hier bei einer Kontrolle, der Beamte ausrichten.

Anhänge
23322-20160701_232428.png (0 Bytes, 175 Downloads)

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: wscheffler] #22086 05.07.2016 14:52
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Gerald Offline
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Hallo wscheffler,

hier sind zwei Kennzeichnungen zu beachten.

Erstens: Der Abschnitt 5.3.1 Anbringen von Großzetteln

Wo unter Unterabschnitt 5.3.1.3 steht, "Wenn die an ... oder ortsbeweglichen Tanks ange­brachten Großzettel (Placards) außerhalb des Trägerfahrzeugs nicht sichtbar sind, müssen die gleichen Großzettel (Placards) auch auf beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug angebracht werden."

Von einer Mengenangabe steht hier nichts!

Zweitens: Der Abschnitt 5.3.2 Orangefarbene Kennzeichnung

Wo unter Absatz 5.3.2.1.5 steht, "Wenn die an .... ortsbeweglichen Tanks ange­brachten, gemäß den Absätzen 5.3.2.1.2 und 5.3.2.1.4 ... nicht deutlich sichtbar sind, müssen die gleichen Tafeln auch an den beiden Längsseiten des Fahrzeugs angebracht werden."

Unter Bemerkung steht dann die Nichtanwendung bei gedeckten/bedeckten Fahrzeugen, wenn Fassungsraum höchstens 3000 Liter.

Antwort auf
Der Verlader hat hier für sich entschieden, die Beförderungseinheit zusätzlich seitlich mit Warntafeln zu kennzeichnen.


Er muss ja nicht die Bemerkung unter Absatz 5.3.2.1.5 einhalten, obwohl ich es persönlich besser finde, wie es der Verlader gemacht hat.

Antwort auf
die RSEB hat hier auch keinen Lösungsvorschlag.


Ist bestimmt keine Lösung, da die RSEB nicht in allen Bundesländern zur Anwendung kommt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Manchmal frage ich mich schon, warum gibt es eine RSEB, wenn sie Ländersache ist, besser wäre es für den Anwender, wenn es Bundessache wäre.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 05.07.2016 14:53.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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