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Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: Gerald] #22085 04.07.2016 20:12
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Hallo Gerald,

das ist völlig korrekt, der Einzelfassungsraum der TC beträgt durchschnittlich 1107 Liter.
Der Verlader hat hier für sich entschieden, die Beförderungseinheit zusätzlich seitlich mit Warntafeln zu kennzeichnen.

Mir persönlich fehlt hier eine klare Regelung, die RSEB hat hier auch keinen Lösungsvorschlag.

Wonach würde sich hier bei einer Kontrolle, der Beamte ausrichten.

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Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Leerer, ungereinigter Tank auf bedeckten Fahrzeug [Re: wscheffler] #22086 05.07.2016 14:52
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Gerald Offline
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Hallo wscheffler,

hier sind zwei Kennzeichnungen zu beachten.

Erstens: Der Abschnitt 5.3.1 Anbringen von Großzetteln

Wo unter Unterabschnitt 5.3.1.3 steht, "Wenn die an ... oder ortsbeweglichen Tanks ange­brachten Großzettel (Placards) außerhalb des Trägerfahrzeugs nicht sichtbar sind, müssen die gleichen Großzettel (Placards) auch auf beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug angebracht werden."

Von einer Mengenangabe steht hier nichts!

Zweitens: Der Abschnitt 5.3.2 Orangefarbene Kennzeichnung

Wo unter Absatz 5.3.2.1.5 steht, "Wenn die an .... ortsbeweglichen Tanks ange­brachten, gemäß den Absätzen 5.3.2.1.2 und 5.3.2.1.4 ... nicht deutlich sichtbar sind, müssen die gleichen Tafeln auch an den beiden Längsseiten des Fahrzeugs angebracht werden."

Unter Bemerkung steht dann die Nichtanwendung bei gedeckten/bedeckten Fahrzeugen, wenn Fassungsraum höchstens 3000 Liter.

Antwort auf
Der Verlader hat hier für sich entschieden, die Beförderungseinheit zusätzlich seitlich mit Warntafeln zu kennzeichnen.


Er muss ja nicht die Bemerkung unter Absatz 5.3.2.1.5 einhalten, obwohl ich es persönlich besser finde, wie es der Verlader gemacht hat.

Antwort auf
die RSEB hat hier auch keinen Lösungsvorschlag.


Ist bestimmt keine Lösung, da die RSEB nicht in allen Bundesländern zur Anwendung kommt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Manchmal frage ich mich schon, warum gibt es eine RSEB, wenn sie Ländersache ist, besser wäre es für den Anwender, wenn es Bundessache wäre.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 05.07.2016 14:53.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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