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Powerbanks als Beigabe / UN 3480 #22126 21.06.2016 10:45
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BPOTS Offline OP
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Guten Morgen liebe Gefahrgutgemeinde,

ein Textilkunde plant als Giveaway seine Jacken mit einer Powerbank auszustatten, zugeordnet der UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien.

Grundsätzlich erfüllen die Powerbanks alle Anforderungen an die SV 188.

Der Kunde möchte nun jedoch jeweils eine Powerbank aus einem Versandkarton nehmen, diese in der Innentasche der Jacke platzieren und diese dann im Hängeversand versenden.

Dabei befindet sich jede Powerbank in einer stabilen Außenverpackung, welche auch mit dem bekannten Symbol für Lithium-Ionen-Batterien gekennzeichnet ist ("Caution! Lithium Ion Battery / Do not load or transport package if damaged).

Mich würden nun Meinungen interessieren, ob ein solcher Transport im Rahmen des ADR bzw. der SV 188 legitim ist.

Danke im Voraus für Feedback.

Re: Powerbanks als Beigabe / UN 3480 [Re: BPOTS] #22127 21.06.2016 12:08
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Kay Schmauder Offline
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Hallo BPOTS,

Wenn wirklich alle Punkte der SV 188 eingehalten werden (Powerbank in Innenverpackung und dies in eine Stabile Außenverpackung die SV188d) entspricht) sagt die SV188 ist die restliche Vorschrift nicht einzuhalten.

Tatsächlich fehlt in der SV188 ein Hinweis, dass Umverpackungen zu kennzeichnen sind. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Powerbanks als Beigabe / UN 3480 [Re: BPOTS] #22128 22.06.2016 22:32
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DJSMP Offline
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Antwort auf
Guten Morgen liebe Gefahrgutgemeinde,

ein Textilkunde plant als Giveaway seine Jacken mit einer Powerbank auszustatten, zugeordnet der UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien.

Grundsätzlich erfüllen die Powerbanks alle Anforderungen an die SV 188.

Der Kunde möchte nun jedoch jeweils eine Powerbank aus einem Versandkarton nehmen, diese in der Innentasche der Jacke platzieren und diese dann im Hängeversand versenden.

Dabei befindet sich jede Powerbank in einer stabilen Außenverpackung, welche auch mit dem bekannten Symbol für Lithium-Ionen-Batterien gekennzeichnet ist ("Caution! Lithium Ion Battery / Do not load or transport package if damaged).

Mich würden nun Meinungen interessieren, ob ein solcher Transport im Rahmen des ADR bzw. der SV 188 legitim ist.

Danke im Voraus für Feedback.


Ich habe jetzt die Konstellation nicht richtig verstanden. Kannst du die nochmal beschreiben? Ist die Powerbank als Batterie in einer Innenverpackung in der Innentasche der Weste und ist um die Weste die starke Außenverpackung?

Oder ist in der Tasche der Weste das Versandstück (Außenverpackung mit Batterie in Innenverpackung)?

Letzteres kann ich mir schwer vorstellen. Innenverpackung mit Batterie in STARKER Außenverpackung, die den 1,20 m Falltest besteht und das soll in eine Westentasche passen?

Wenn du schreibst, dass die Westen hängend transportiert werden sollen, hätte ich außerdem ein Problem mit der Ladungssicherung nach §22 StVO.

Re: Powerbanks als Beigabe / UN 3480 [Re: DJSMP] #22129 05.07.2016 10:40
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und Kollegen,

so wie es in der Anfrage beschrieben ist, können diese ausgepackten Power-Banks nicht in der Jackentasche und im dann Hängeversand vorschriftenkonform nach ADR versandt werden.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer


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