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Überwachungspflicht #22130 21.06.2016 15:23
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Gandalf Offline OP
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Hallo zusammen,
hier aktuell ein Urteil zur Überwachungspflicht von abgestellten Gefahrguttransporten vom Mai (für die es noch nicht kennen): VG Neustadt

Gruß Gandalf

Re: Überwachungspflicht [Re: Gandalf] #22337 18.08.2016 15:20
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Spedi Offline
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Hallo Gandalf,

LKW zu überwachen lässt sich wohl noch bewerkstelligen, was ist aber mit Kesselwagen auf Gleisbahnhöfen etc? Ist da die DB in der Pflicht?

Re: Überwachungspflicht [Re: Spedi] #22338 18.08.2016 15:49
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Gerald Online
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Hallo Spedi,

Antwort auf
was ist aber mit Kesselwagen auf Gleisbahnhöfen etc?


Hier ist die DB bzw. die Bundespolizei verantwortlich. Zumal das Betreten von Bahnanlagen eh verboten ist, außer natürlich des Bahnhofes.

Und in dem Urteil von der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d. Weinstraße gegen die Transportfirma wurde als Begründung gesagt: "Kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporter wie die der Klägerin dürften nach den einschlägigen Transportvorschriften nur dann über einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum unbewacht im öffentlichen Verkehrsraum gelassen werden, wenn geeignete Sicherungsmaßnahmen gerade auch gegen Sabotageakte ergriffen worden seien. Das sei aber hier nicht der Fall gewesen, da die Ablassarmaturen der betroffenen Tanklastzüge nur mit einem relativ leicht zu öffnenden Vierkantschloss gesichert gewesen seien." Ich sehe hier den Hauptverstoß, denn wenn der Armaturenschrank durch ein Schloss gesichert gewesen wäre, dann würde das Urteil vielleicht anders aussehen.

Klar weiß ich auch, das die meisten Armaturenschränke mit einen Vierkant (würde auch ein Schraubendreher bzw. Messer gehen) geöffnet werden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Überwachungspflicht [Re: Gerald] #22374 26.08.2016 08:28
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DJSMP Online
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Auf die meisten mir bekannten Rangierbahnhöfe kommt man i.d.R. ohne Probleme drauf. Es gab ja in der Vergangenheit schon genügend Beispiele, wo Kinder/Jugendliche auf die Kesselwagen geklettert sind und mit mehreren 10.000 Volt beleuchtet wurden.

Ich denke, dass die Bahn da in ganz Europa ein riesen Problem hat und das Kapitel 1.10 RID fern ab der Realität läuft. Man kann einen Rangierbahnhof nicht sicher machen. Irgendwo wird bei diesen riesigen Anlagen immer ein Schlupfloch sein. Da müsste man ja jede Gleiseinfahrt abriegeln und während der Öffnung bewachen.

Ich bin jetzt mal wieder durch den ehemaligen Güterbahnhof Frankfurt am Main gelaufen. Der ist ja jetzt schon teilweise überbaut. Aber selbst, was da noch übrig ist, ist ein unvorstellbar großes Areal.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 26.08.2016 08:30.

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