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Mögliche Freistellung für pharmazeutische Produkte #22141 30.06.2016 15:46
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Wolfgang Offline OP
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

gibt es im Seeverkehr ( hier IMDG- Code ) ähnlich wie im ADR ( Sondervorschrift 601 ) eine Freistellung/Sondervorschrift für gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte?

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Mögliche Freistellung für pharmazeutische Produkte [Re: Wolfgang] #22142 30.06.2016 19:08
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M.A.T. Offline
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Hallo, Wolfgang,
eine kleine Erleichterung gibt es für bestimmte Spraydosen nach 6.2.4.2.3.2.
Sodann für r/a Stoffe auf / in Personen (1.5.1.4).
Sodann für med. Geräte ohne Flüssigkeit (2.6.3.2.3.3).
Wahrscheinlich gehen Sie aber in Richtung UN 1293? Dazu gibt es die recht weitgehende Freistellung nach SV 904 und die teilweise nach SV 955.
Außerdem für UN 1851 die begrenzte Menge von 100 ml.
Die Mengen zu UN 3248 / 3249 greifen bei Ihnen wohl nicht, da sicher viel mehr als "gebrauchsfertig"? Die zugehörigen SV 220 bis 223 sehen nicht vielversprechend aus, aber vielleicht die begrenzten Mengen zwischen 500 g und 5 L oder die freigestellten mit E1 bis E4? Immerhin wären das zwischen 1 und 30 ml je Innenverpackung.
Sonst fällt mir auch nichts weiter ein. Die einzelhandelsgerechten Verpackungen werden ja auch nicht als solche über See verschickt, sondern wohl immer in großen Chargen. Darum, vermute ich, gibt es im IMDG keine SV 601-Entsprechung.
Viel Erfolg.
M.A.T.

Mögliche Freistellung für pharmazeutische Produkte [Re: M.A.T.] #22143 04.07.2016 11:17
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Wolfgang Offline OP
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Großmeister
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Hallo M.A.T.,

vielen Dank für die Antwort.
Ich bin von Tropfen bzw. Nasensprays etc. ( Menge bis 50 ml )ausgegangen, die in eine Außenverpackung eingebracht wurden. Grundlage für die Medikamente ist Isopropanol. Ich werde aber noch einmal nachprüfen, um welche Menge und Verpackung es sich genau handelt.

Viele Grüße

Wolfgang

Re: Mögliche Freistellung für pharmazeutische Produkte [Re: Wolfgang] #22144 07.07.2016 15:06
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Erwin Sigrist Offline
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Unsere Industrie bereitet einen Antrag vor, eine entsprechende Sondervorschrift für den Luftversand einzuführen. Der Antrag wird voraussichtlich im Oktober beim ICAO DGP diskutiert. Drücken Sie mir die Daumen.

Einen entsprechenden Antrag an IMO-CCC wurde auch andiskutiert aber ich muss gestehen, dass wir den Termin verpasst hatten. Wenn das Bedürfnis besteht machen wir dies auf CCC 4 im 2017!

Freundliche Grüsse
Erwin Sigrist


scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz

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