Hallo,
bisher ist mir die Innenverpackung bekannt als diejenige Verpackung die direkt mit dem Gefahrgut in Berührung kommt.
Nun habe ich da jemanden der frei nach der Matrjoschka-Methode seine Innenverpackung selbst bestimmen möchte.
Er nimmt ein Gefäß seiner Wahl sagen wie einmal "Steingut oder Keramik" und packt diese in einen Behälter aus Stahl und definiert dies als Innenverpackung wie z.B. in P010 beschrieben. Nun packt er alles zusammen in eine Aussenverpackung 4C1.wie in P010 beschrieben und denk alles ist gut. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Meiner Meinung nach, würde diese Vorgehensweise sämtliche Gefahrgutregelwerke aushebeln und ad absurdum führen.
Was meint Ihr dazu? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Viele Grüße
Jürgen