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Kennzeichnung von Versandstücken #22219 27.07.2016 11:39
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MasterTom2013 Offline OP
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Guten Tag zusammen,

meine aktuelle Frage stellt sich zu dem Thema: Kennzeichnungen von Umverpackungen.

Als Beispiel:
Ein Handelsunternehmen welches mit Verpackungs- und Reinigungsmitteln handelt. Transporte werden generell unter 1000 Punkten durchgeführt.
Müssen die Vorschriften bezgl. der Bezettelung nach 5.1.2 in diesem Fall generell angewendet werden für die Produkte, welche als GG eingestuft sind?
Ware wird auf Europaletten, sowie in Rollcontainer kommissioniert und anschließend gestretcht mit durchsichtiger Folie.
Es kann nicht Gewährleistet werden, das alle Gefahrgutlabel von jedem einzelnen Packstück sichtbar bleiben.
Vom Grundsatz her bin ich der Meinung, dass 5.1.2 voll zutrifft mit den Kennzeichnungen:
# Umverpackung/Overpack
# UN Nr.
# Gefahrzettel
# Ausrichtungspfeile
# ggfs. Fisch & Baum

Oder liege ich falsch und dieses trifft nicht zu?
Müsste UMVERPACKUNG auch dargestellt werden, wenn ich die Sichtbarkeit der anderen Label gewährleisten kann?
Vorab schon einmal vielen Dank für die Antworten.

Re: Kennzeichnung von Versandstücken [Re: MasterTom2013] #22220 27.07.2016 12:08
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Gerald Offline
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Hallo MasterTom2013,

Antwort auf
"Müssen die Vorschriften bezgl. der Bezettelung nach 5.1.2 in diesem Fall generell angewendet werden für die Produkte, welche als GG eingestuft sind?"


Ja.

Den Rest hast Du ja schon richtig beantwortet, wobei jeder Gefahrzettel/Kennzeichen nur einmal wiederholt werden muss. Achte aber Bitte auf die Schriftgröße, steht in Unterabschnitt 5.1.2.1a) (ii) zweiter Abschnitt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung von Versandstücken [Re: MasterTom2013] #22221 27.07.2016 19:12
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Hallo Gerald,

vielen Dank für deine Antwort, welche meine Vermutungen bestätigt haben.

Re: Kennzeichnung von Versandstücken [Re: MasterTom2013] #22225 28.07.2016 11:55
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DJSMP Offline
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Originally Posted by MasterTom2013

Müsste UMVERPACKUNG auch dargestellt werden, wenn ich die Sichtbarkeit der anderen Label gewährleisten kann?
Vorab schon einmal vielen Dank für die Antworten.


Das wurde noch nicht beantwortet:
Aus der Forumulierung in 5.1.2.1 geht für mich hervor, dass man entweder alle Kennzeichnungen und Bezettelungen außen wiederholt UND den Ausdruck UMVERPACKUNG anbringt oder alles weglässt.

Sofern also alles repräsentativ deutlich sichtbar bleibt und daher außen keine Label wiederholt werden, kommt auch der Ausdruck UMVERPACKUNG nicht ran.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 28.07.2016 11:56.
Re: Kennzeichnung von Versandstücken [Re: DJSMP] #22231 29.07.2016 14:51
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Winklhofer Offline
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Servus DJSMP,

so ist es. Im ADR 2017 wird das auch deutlicher geschrieben.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Kennzeichnung von Versandstücken [Re: MasterTom2013] #22539 27.09.2016 15:30
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tree787 Offline
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Hallo zusammen,

wurde der Fall einer Umverpackung in einer Umverpackung bereits einmal diskutiert?
Bsp.: zugelassene Einzelbehälter in Kartons verpackt und alles auf einer Palette mit undurchsichtiger Folie eingeschrumpft

Die Kennzeichnung müsste quasi auf jeder Umverpackung wiederholt werden. Hat hier jemand Einwände bzw. weitere Bemerkungen?

Gruß
tree787

Re: Kennzeichnung von Versandstücken [Re: tree787] #22540 27.09.2016 15:43
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Moin,

die Versandstücke, "zugelassene Einzelverpackungen" müssen entsprechend den Transportvorschriften gekennzeichnet und markiert sein.
Wenn du nun ein Overpack baust und dieses mit nicht durchsichtiger Folie wickelst musst du alle relevanten Kennzeichen und Markierungen aussen aufbringen.
Soweit bestimmt klar.

Ein Overpack ist eine Transport oder Ladehilfe.
Also welches ist dein Overpack??
Ich würde hier deine Palette als Overpack sehen.
Wenn du die Einzelverpackungen in ein oder mehrere Karton stellst um Schäden zu vermeiden oder die Versandstücke auf dem Overpack besser stapeln und sichern zu können haben die Karton erst mal nichts mit dem eigentlichen Overpack zu tun.

Natürlich darfst du die Karton alle entsprechend markieren. Halte ich für unnötige Arbeit.

Gruß
Markus


Re: Kennzeichnung von Versandstücken [Re: tree787] #22544 29.09.2016 14:40
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DJSMP Offline
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Originally Posted by tree787
Hallo zusammen,

wurde der Fall einer Umverpackung in einer Umverpackung bereits einmal diskutiert?
Bsp.: zugelassene Einzelbehälter in Kartons verpackt und alles auf einer Palette mit undurchsichtiger Folie eingeschrumpft

Die Kennzeichnung müsste quasi auf jeder Umverpackung wiederholt werden. Hat hier jemand Einwände bzw. weitere Bemerkungen?

Gruß
tree787


Ich sehe hier die inneren Kartons als Zwischenverpackung, die ich nach Gefahrgutrecht (CLP VO mal außen vor) nicht kennzeichnen würde. Das sieht ja auch keiner. Die Einzelverpackungen sind die Versandstücke und müssen gekennzeichnet sein, genauso wie die eingestretchte Palette mit "UMVERPACKUNG" und allen Kennzeichnungen und Bezettellungen der Einzelverpackungen. Hierbei sind meine Kunden angehalten, auch die Ausrichtungspfeile außen anzubringen, auch wenn das seit einiger Zeit in 5.1.2.1 b) ADR anders steht. Im Luftverkehr sind die Pfeile vorgeschrieben.


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