Kennzeichnung von Versandstücken
#22219
27.07.2016 11:39
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MasterTom2013
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Guten Tag zusammen,
meine aktuelle Frage stellt sich zu dem Thema: Kennzeichnungen von Umverpackungen.
Als Beispiel: Ein Handelsunternehmen welches mit Verpackungs- und Reinigungsmitteln handelt. Transporte werden generell unter 1000 Punkten durchgeführt. Müssen die Vorschriften bezgl. der Bezettelung nach 5.1.2 in diesem Fall generell angewendet werden für die Produkte, welche als GG eingestuft sind? Ware wird auf Europaletten, sowie in Rollcontainer kommissioniert und anschließend gestretcht mit durchsichtiger Folie. Es kann nicht Gewährleistet werden, das alle Gefahrgutlabel von jedem einzelnen Packstück sichtbar bleiben. Vom Grundsatz her bin ich der Meinung, dass 5.1.2 voll zutrifft mit den Kennzeichnungen: # Umverpackung/Overpack # UN Nr. # Gefahrzettel # Ausrichtungspfeile # ggfs. Fisch & Baum
Oder liege ich falsch und dieses trifft nicht zu? Müsste UMVERPACKUNG auch dargestellt werden, wenn ich die Sichtbarkeit der anderen Label gewährleisten kann? Vorab schon einmal vielen Dank für die Antworten.
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: MasterTom2013]
#22220
27.07.2016 12:08
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Gerald
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Hallo MasterTom2013, "Müssen die Vorschriften bezgl. der Bezettelung nach 5.1.2 in diesem Fall generell angewendet werden für die Produkte, welche als GG eingestuft sind?" Ja.Den Rest hast Du ja schon richtig beantwortet, wobei jeder Gefahrzettel/Kennzeichen nur einmal wiederholt werden muss. Achte aber Bitte auf die Schriftgröße, steht in Unterabschnitt 5.1.2.1a) (ii) zweiter Abschnitt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: MasterTom2013]
#22221
27.07.2016 19:12
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MasterTom2013
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Hallo Gerald,
vielen Dank für deine Antwort, welche meine Vermutungen bestätigt haben.
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: MasterTom2013]
#22225
28.07.2016 11:55
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DJSMP
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Müsste UMVERPACKUNG auch dargestellt werden, wenn ich die Sichtbarkeit der anderen Label gewährleisten kann? Vorab schon einmal vielen Dank für die Antworten.
Das wurde noch nicht beantwortet: Aus der Forumulierung in 5.1.2.1 geht für mich hervor, dass man entweder alle Kennzeichnungen und Bezettelungen außen wiederholt UND den Ausdruck UMVERPACKUNG anbringt oder alles weglässt. Sofern also alles repräsentativ deutlich sichtbar bleibt und daher außen keine Label wiederholt werden, kommt auch der Ausdruck UMVERPACKUNG nicht ran.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 28.07.2016 11:56.
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: DJSMP]
#22231
29.07.2016 14:51
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Winklhofer
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Servus DJSMP,
so ist es. Im ADR 2017 wird das auch deutlicher geschrieben.
Gruß aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: MasterTom2013]
#22539
27.09.2016 15:30
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tree787
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Hallo zusammen,
wurde der Fall einer Umverpackung in einer Umverpackung bereits einmal diskutiert? Bsp.: zugelassene Einzelbehälter in Kartons verpackt und alles auf einer Palette mit undurchsichtiger Folie eingeschrumpft
Die Kennzeichnung müsste quasi auf jeder Umverpackung wiederholt werden. Hat hier jemand Einwände bzw. weitere Bemerkungen?
Gruß tree787
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: tree787]
#22540
27.09.2016 15:43
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Moin,
die Versandstücke, "zugelassene Einzelverpackungen" müssen entsprechend den Transportvorschriften gekennzeichnet und markiert sein. Wenn du nun ein Overpack baust und dieses mit nicht durchsichtiger Folie wickelst musst du alle relevanten Kennzeichen und Markierungen aussen aufbringen. Soweit bestimmt klar.
Ein Overpack ist eine Transport oder Ladehilfe. Also welches ist dein Overpack?? Ich würde hier deine Palette als Overpack sehen. Wenn du die Einzelverpackungen in ein oder mehrere Karton stellst um Schäden zu vermeiden oder die Versandstücke auf dem Overpack besser stapeln und sichern zu können haben die Karton erst mal nichts mit dem eigentlichen Overpack zu tun.
Natürlich darfst du die Karton alle entsprechend markieren. Halte ich für unnötige Arbeit.
Gruß Markus
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Re: Kennzeichnung von Versandstücken
[Re: tree787]
#22544
29.09.2016 14:40
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DJSMP
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Hallo zusammen,
wurde der Fall einer Umverpackung in einer Umverpackung bereits einmal diskutiert? Bsp.: zugelassene Einzelbehälter in Kartons verpackt und alles auf einer Palette mit undurchsichtiger Folie eingeschrumpft
Die Kennzeichnung müsste quasi auf jeder Umverpackung wiederholt werden. Hat hier jemand Einwände bzw. weitere Bemerkungen?
Gruß tree787 Ich sehe hier die inneren Kartons als Zwischenverpackung, die ich nach Gefahrgutrecht (CLP VO mal außen vor) nicht kennzeichnen würde. Das sieht ja auch keiner. Die Einzelverpackungen sind die Versandstücke und müssen gekennzeichnet sein, genauso wie die eingestretchte Palette mit "UMVERPACKUNG" und allen Kennzeichnungen und Bezettellungen der Einzelverpackungen. Hierbei sind meine Kunden angehalten, auch die Ausrichtungspfeile außen anzubringen, auch wenn das seit einiger Zeit in 5.1.2.1 b) ADR anders steht. Im Luftverkehr sind die Pfeile vorgeschrieben.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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