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Assimilierung von Ameisensäure 75 % / UN-Nr.3412
#22294
15.08.2016 09:00
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Horst2411
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Guten Morgen zusammen,
wir möchten Ameisensäure 75 % in einen 30 l UN-Kunststoffkanister abfüllen. Wie man aber anhand der Assimilierungsliste ersehen kann, ist die UN-Nr. 3412 leider nicht aufgeführt! Allerdings ist die höherprozentige Lösung mit einem Gehalt > 85 % ( UN 1779 ) mit Essigsäure geprüft und somit zugelassen.
Muss ich jetzt ernsthaft die eigentlich " harmlosere Lösung ", wie in 4.1.1.21.3 beschrieben, prüfen lassen ???
Über Eure Meinung oder einen Tipp würde ich mich sehr freuen!
Horst
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Re: Assimilierung von Ameisensäure 75 % / UN-Nr.3412
[Re: Horst2411]
#22296
15.08.2016 10:26
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Gandalf
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Hallo Horst2411, Ameisensäure ist nicht das gleiche wie Essigsäure. Die (Un)verträglichkeit des Materials kann daher gänzlich anders sein. Der Prozentgehalt sagt da auch nichts zu aus. Bleibt im Zweifelsfalle tatsächlich nur der Test oder andere geeignete Verpackung suchen. Gruß Gandalf
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Re: Assimilierung von Ameisensäure 75 % / UN-Nr.3412
[Re: Gandalf]
#22297
15.08.2016 10:59
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Horst2411
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Hallo Gandalf, ich habe hier den Umkehrschluss ins Spiel gebracht.
Da Essigsäure in der Bauartzulassungsbescheinigung der Kanister ja die Prüfflüssigkeit für die Zulassung zum Transoport von A-Säure > 85 % ist,war ich in der Hoffnung, das dann A-Säure 75% "logischerweise" doch auch möglich sein muss!
Hab ich mich wohl geirrt......
Dennoch danke für die schnelle Antwort!
Horst
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Re: Assimilierung von Ameisensäure 75 % / UN-Nr.3412
[Re: Horst2411]
#22382
26.08.2016 14:16
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Winklhofer
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Servus Horst,
in 4.1.1.21 geht es ja um den Nachweis der chemischen Verträglichkeit von Verpackungen mit Füllgütern. Wenn jetzt aus dem Zulassungsschein der UN-geprüften Kanister nicht hervorgeht, mit welchen Gütern der Kanister geprüft wurde, kann dieses Verfahren angewendet werden. D. h., wenn der Kanister mit der Standardflüssigkeit Essigsäure geprüft worden ist, dann kann assimiliert werden und Du kannst auch Ameisensäure > 85 % einfüllen. In der Tat ist es schade, dass UN 3412 in der Assimilierungsliste nicht aufgeführt ist. Das liegt aber daran, dass UN 3412 erst zum 1.1.2007 ins ADR aufgenommen wurde und die Assimilierungsliste seit langer Zeit nicht mehr angepasst wurde. Deshalb fehlen dort etliche neue UN-Nummern. Allerdings kann ich mir durchaus vorstellen in diesem Fall 4.1.1.21.4 anzuwenden und könnte damit die Zulässigkeit der Verwendung des Kanisters feststellen.
Gruß aus Ulm Alfred Winklhofer
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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