Danke für die längere Darlegung, DJSMP. Ist für mich auch ein Lernen.
Ein Luft-Kollege hat mir gesagt, daß es ein Problem gibt wenn ein richtig geschulter MA die DGD ausfüllt aber aufgrund innerbetrieblicher Hackordnung nicht unterschreiben darf; daß dann der MA und der Unterschriftsberechtigte gleichermaßen geschult sein müssen, auch wenn der Unterschreiber praktisch nur "pro forma" dabei ist (die haftungsrechtliche Interpretation ist mir klar, brauchen wir hier nicht zu diskutieren).
Fand ich auch sehr spannend.
Gruß und Danke
M.A.T.
Der, der unterschreibt, braucht die Schulung. Das ist klar. Denn der nimmt ja (zumindest nach den Wünschen unserer amerikanischen Freunde und der ICAO) die komplette Verantwortung. Ob diese Rangordnung aber einem deutschen Gerichtsverfahren stand halten kann, weiß ich nicht. Wir haben normalerweise ein Ordnungswidirgkeitengesetz. Und das geht etwas anders an die Sache ran. Aber bei solchen Feinheiten bin ich auch raus. Das ist ein Fall für Juristen. ;-)