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Versand von nicht deklarierten Gefahrgut #22358 24.08.2016 10:14
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SSan Offline OP
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Guten Morgen zusammen :-)
Ich benötige einmal Eure Hilfe:

Wir haben bei uns im Unternehmen keinen Gefahrgutbeauftragten, wollen das auch so beibehalten und verschicken somit kein Gefahrgut.
Leider ist uns bei einer Sendung nach GB durch die Lappen gegangen, dass Spraydosen mit verschickt wurden - die ja leider Gefahrgut sind.

Wir haben von UPS eine dementsprechende Meldung erhalten und die Ware wurde zu uns zurückgeschickt.
Nun haben wir vom Luftfahrt-Bundesamt ein Schreiben bekommen, in dem wir schriftlich dazu Stellung nehmen sollen, welche Maßnahmen wir ergreifen, um den Versand von nicht deklarierten Gefahrgut in Zukunft auszuschließen.

Hat einer von Euch schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir eventuell helfen? Bin im Moment noch sehr unsicher, wie detailliert meine Antwort an das Luftfahrt-Bundesamt sein muss bzw. was genau von mir verlangt wird.

Vielen Dank im Voraus!!

Re: Versand von nicht deklarierten Gefahrgut [Re: SSan] #22359 24.08.2016 11:07
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aw_ Offline
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Hallo Ssan,
es geht um Verfahren, wie das zukünftig verhindert wird. Man muss die Abteilungen prüfen, welche hier involviert waren bzw. welche noch dazu kommen könnten und entsprechend hinweisen was zu tun ist. So ist z.B. die Verpackungsabteilung anzuweisen jeglichen Inhalt auf Gefahrstoffsymbole zu untersuchen und diese Dinge auszusortieren oder beim Bestellen von Waren explizit nach gefährlichen Gütern fragen oder Auftragsbestätigungen überprüfen etc.
Das sind einfache Beispiele welche sich je nach Organisation fortführen lassen.
Ist man sich unsicher was man den Mitarbeitern erzählen soll (Was ist denn überhaupt Gefahrgut, woran erkenne ich das etc.), kann man z.B. auch einen externen Gb einmalig engagieren, um grundlegende Dinge zu erläutern. Externe Hilfe von Spezialisten wird beim LBA bestimmt gerne gesehen..
Viel Erfolg!
gruss..aw

Re: Versand von nicht deklarierten Gefahrgut [Re: aw_] #22360 24.08.2016 11:33
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SSan Offline OP
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Hallo aw,

vielen Dank für deine Antwort.
Meine Frage bezieht sich jedoch mehr auf das Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt.
Setze ich einfach ein Schriftstück auf, in dem ich diese Vorgehensweise erkläre und mich für das Verhalten entschuldige?

Die Kollegin aus unserer Mutterfirma hatte schon die Idee, eine Arbeits- und Organisationsanweisung zu erstellen, aber da finde ich zum Thema "Gefahrgut" Garnichts, nur zum Ermächtigen Ausführer....

Re: Versand von nicht deklarierten Gefahrgut [Re: SSan] #22361 24.08.2016 11:51
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aw_ Offline
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Originally Posted by SSan
Meine Frage bezieht sich jedoch mehr auf das Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt.
Setze ich einfach ein Schriftstück auf, in dem ich diese Vorgehensweise erkläre und mich für das Verhalten entschuldige?

Die notwendigen Schritte die man zu tun gedenkt muss man an das LBA schreiben und natürlich muss das dann auch umgesetzt werden. Meine Beispiele sollten als Ansatz dazu dienen.
Was genau zu tun ist, muss intern vorab mit Verantwortlichen geklärt werden.

Antwort auf
Die Kollegin aus unserer Mutterfirma hatte schon die Idee, eine Arbeits- und Organisationsanweisung zu erstellen, aber da finde ich zum Thema "Gefahrgut" Garnichts, nur zum Ermächtigen Ausführer....

Deshalb auch der Hinweis auf externe Unterstützung

Re: Versand von nicht deklarierten Gefahrgut [Re: aw_] #22363 24.08.2016 18:19
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Floridacargocat Offline
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In Bezug auf die Antwort an das LBA wuerde ich - auch wenn es u.U. etwas teuer wird - einen Fachanwalt fuer Gefahrgut mit involvieren.
Unabhaengig davon sollte eine oder auch mehrere Personen ein Gefahrguttraining durchlaufen.
Desweiteren sollte das gesamte Warenangebot, welches im Lagerhaus fuer den Versand bereitgestellt wird, nach Gefahrgut durchforstet werden, um einen Wiederholungsfall auszuschliessen.
Leider ist das LBA nicht so publikationsfreudig wie das PHMSA in den USA, wo man aus dem Internet Gefahrgutvor- und -unfaelle sich herausholen kann, und dann daraus lernen kann, was schiefgeht bzw. schief gegangen ist.
Wenn das ganze per Luft gegangen ist, dann ist das LBA eigentlich in einer Zwickmuehle, denn es gibt in Deutschland keine Gefahrgutverordnung Luft, und demzufolge sind die ausgesprochenen Strafen des LBA mit einem grossen Fragezeichen versehen. ICAO bzw. IATA hat keinen Strafkatalog.
Theoretisch koennte das LBA da eine Latte von Verstoessen sich zusammenbasteln. Unter Umstaenden hilft auch ein Vorgespraech mit dem LBA.
Gruss aus Florida

Re: Versand von nicht deklarierten Gefahrgut [Re: Floridacargocat] #22375 26.08.2016 08:35
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DJSMP Offline
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Axel, ich gebe dir Recht. Aber das würde ich hier mal außen vor lassen. Weil der Fall hat eine (ordentliche) Strafe verdient.

Re: Versand von nicht deklarierten Gefahrgut [Re: SSan] #22411 04.09.2016 14:22
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M.A.T. Offline
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Originally Posted by SSan

Leider ist uns bei einer Sendung nach GB durch die Lappen gegangen, dass Spraydosen mit verschickt wurden - die ja leider Gefahrgut sind.

Wir haben von UPS eine dementsprechende Meldung erhalten und die Ware wurde zu uns zurückgeschickt.
Nun haben wir vom Luftfahrt-Bundesamt ein Schreiben bekommen, in dem wir schriftlich dazu Stellung nehmen sollen, welche Maßnahmen wir ergreifen, um den Versand von nicht deklarierten Gefahrgut in Zukunft auszuschließen.

Hallo,
wie die Kollegen schon sagten, eine GGVLuft gibt es im Moment noch nicht. Aber es gibt ein GGBefG, welches auch für den Luftverkehr gilt (§ 1(1)). Zur Überwachung - und das ist letztendlich was hier gemeint ist - siehe § 9(2) und (4).
Es wäre also empfehlenswert, die Schritte, die von den Kollegen schon aufgeführt wurden, vor dem Hintergrund dieser Bestimmungen abzuarbeiten und mit dem LBA darüber Verständigung herbeizuführen. Ob es zum jetzigen Zeitpunkt einen Fachanwalt braucht kann ich nicht beurteilen; sollte es allerdings aufgrund eines solchen Versehens seitens des Versenders zu Schäden kommen dürfte der Anwalt das kleinste Problem sein (siehe § 328 ff. StGB).
Falls Sie kein Gefahrgut versenden wollen brauchen Sie jedenfalls jemanden mit der Kompetenz, Gefahrgut in Ihrem Lagerbestand zu identifizieren. Darum kann ich nur deutlich unterstreichen, was Kollege aw zur externen Beratung geschrieben hat.
Viel Glück
M.A.T.


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