hallo DJSMP,
Die Angelegenheit bezieht sich nur auf das ADR bzw. GGVSEB ( innerstaatlich). 1.1.4.2.1 ADR bezieht sich auf See- oder Luftbeförderung.
Freundliche Grüße
Wolfgang
Wo liegt jetzt genau noch einmal das Problem? Ist das Versandstück GENERELL auch für die ADR.Beförderung mit Gefahrzetteln UND LQ-Raute gelabelt oder wo drückt der Schuh? Etwas anderes deckt als die Kennzeichnung deckt doch die RSEB Kommentierung auch nicht ab.