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...Entladung beauftragen ? #22454 14.09.2016 10:23
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Kuckkuck Offline OP
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Beiträge: 5
Hallo,
ich bin vor einem Jahr zum Gefahrgutbeauftragten "gemacht worden" und noch sehr unerfahren auf dem Gebiet.
Darum hier mal eine Frage an euch :

...wir sind Empfänger von Aufbereitungschemikalien die in IBC´s bei uns angeliefert und von uns mit Stapler entladen werden.
Nun kam die Frage auf, wenn die Entladung mit beauftragt wird, (LKW mit Stapler)gehen die Verantwortungen und Pflichten des Entladers dann automatisch auf den Beförderer über ? Fahrzeugkontrolle zB wäre ja schon Unsinnig !??
Fragen über Fragen...

Gruß Kuckkuck


Re: ...Entladung beauftragen ? [Re: Kuckkuck] #22458 14.09.2016 12:44
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Kuckkuck,

Antwort auf
Nun kam die Frage auf, wenn die Entladung mit beauftragt wird, (LKW mit Stapler)gehen die Verantwortungen und Pflichten des Entladers dann automatisch auf den Beförderer


Also automatisch geht es nun mal nicht.

Mit der Einführung der Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt BGBl 2011 Teil I Nr. 9 Seite 347 vom 11. März 2011 wurde ja der §23a Pflichten des Entladers (siehe Artikel 1 Abs. 1a) neu aufgenommen. Denn zwischen dem Verlader und Entlader gibt es schon unterschiede, und das wollte man mit dieser Änderung klar stellen.

Und wenn wir jetzt in den §23a sehen, werden wir feststellen, dass bestimmte Pflichten nicht übertragen werden können, dass wäre z.B. die Pflichten nach Absatz (1) Ziffer 1,2,3 ..;(2) Ziffer 3. "der Fahrzeugführer vor der erstmaligen Handhabung der Entleerungseinrichtung nach Anlage 2 Gliederungsnummer 3.2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 eingewiesen wird,...".

Klar kann man bestimmte Pflichten an den Fahrzeugführer übergeben, aber das muss im Vertrag mit dem Beförderer schriftlich geklärt sein. Und der Fahrzeugführer muss dann nach Kapitel 1.3 in Verbindung Kapitel 1.4 bzw. der GGVSEB §27 Nr.5 Absatz 1 und 2 unterwiesen sein, ist natürlich dann Pflicht des Beförderers. Es sind auch Versicherungstechnische Fragen zu beachten.


Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.09.2016 12:45.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ...Entladung beauftragen ? [Re: Kuckkuck] #22489 20.09.2016 10:47
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DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Held der Gefahrgutwelt
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Beiträge: 1,567
Die Thematik der Entladerpflichten wurde hier schon mal diskutiert. Das Grundsätzliche ist unabhängig von Tank oder Stückgut.

Re: ...Entladung beauftragen ? [Re: Kuckkuck] #22505 21.09.2016 06:55
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Kuckkuck Offline OP
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OP Offline
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Beiträge: 5
...danke Gerald und DJSMP...damit habt ihr mir schon mal ein großes Stück weiter geholfen !!

Gruß Kuckkuck


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