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Stellenbeschreibung Gefahrgutbeauftragter #22707 09.11.2016 15:09
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Naga2012 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich soll für unser Unternehmen eine Stellenbeschreibung Gefahrgutbeauftragter erstellen und würde mich über eure Ideen zu den folgenden Punkten freuen:

Welche Erfahrungen sind für eine solche Aufgabe notwendig?
Welche Kenntnisse sind für eine solche Aufgabe notwendig?

Die Aufgaben sind in der GbV und dem ADR klar definiert, so dass ich hier weiß, wie ich es formulieren kann. Auch die Ausbildung ist unstrittig mit dem Ablegen der jeweiligen Prüfung.

Danke!

Re: Stellenbeschreibung Gefahrgutbeauftragter [Re: Naga2012] #22709 09.11.2016 21:02
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Gerald Online
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Hallo Naga2012,

Antwort auf
ich soll für unser Unternehmen eine Stellenbeschreibung Gefahrgutbeauftragter erstellen


Zu bestellen ist der Gb durch den Unternehmer gemäß 3§ GbV, wobei dieser dann auch §9 GbV zu beachten hat.

Die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten ergeben sich aus § 8 GbV in Verbindung mit Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.6 ADR.

Antwort auf
Welche Kenntnisse sind für eine solche Aufgabe notwendig?


Die Schulungsanforderungen sind im §5 GbV geregelt, dazu gibt es von den IHKs Merkblätter, siehe GbV Merkblatt IHK Schwaben

Natürlich wäre es vom Vorteil, wenn er den Basiskurs besucht hätte und sollte er mit der Tankbeförderung zu tun haben, dann noch den Aufbaukurs Tank. Es würde auf jeden Fall vieles erleichtern, ist aber keine Bedingung.

Antwort auf
Auch die Ausbildung ist unstrittig mit dem Ablegen der jeweiligen Prüfung.


Wieso??

Ist doch einheitlich geregelt, eine Grundschulung und für jeden weiteren Verkehrsträger eine weitere z.B. Bahn (GbV §5 (4)).

Die Prüfung selbst findet bei der IHK statt, wobei aus dem der Fragenkatalog DIHK die Fragen genommen werden.

Hier dann eine Prüfung für den erste Verkehrsträger und eine weitere Prüfung für jeden weiteren Verkehrsträger extra.

Weiter Information kannst Du dem Anhang entnehmen.

Unter Downloadcenter BG RCI findest Du weitere Formulare.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 09.11.2016 21:10.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Stellenbeschreibung Gefahrgutbeauftragter [Re: Naga2012] #22711 10.11.2016 08:26
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Hallo Gerald,

für mein Gefühl hast du Naga2012 missverstanden.
Du bietest ihm die Antworten, die er/sie schon kennt.

Originally Posted by Naga2012


Welche Erfahrungen sind für eine solche Aufgabe notwendig?
Welche Kenntnisse sind für eine solche Aufgabe notwendig?

Die Aufgaben >>> sind ihm/ihr bekannt, weil<<< sind in der GbV und dem ADR klar definiert, so dass ich hier weiß, wie ich es formulieren kann.
Auch die Ausbildung >>> ist bekannt, weil<<< ist unstrittig durch das (Ergänzung von mir) mit dem Ablegen der jeweiligen Prüfung.


Erfahrung: Sollte man haben in der Branche, in der man arbeiten soll. Ich selbst hätte z.B. meine Schwierigkeiten bei Tankwagen, weil ich noch nie im Arbeitsfeld drumherum gearbeitet habe. Dennoch hatte ich volle Punktzahl bei der Prüfung. Wer z.B. in einem Krankenhaus arbeitet, kann sich viel besser in die Prozesse, die bei Klasse 6.2 zu kennen sind, eindenken.
Kenntnisse: Sollten idealerweise ebenso aus der Branche stammen, in der man arbeiten soll.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Stellenbeschreibung Gefahrgutbeauftragter [Re: Bergmannsheil] #22714 10.11.2016 11:47
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Naga2012 Offline OP
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Hallo zusammen,

danke für eure Antworten. Meine Frage ging eher in Richtung der Beantwortung von Bergmannsheil.

Also allgemeine Erfahrungen und Kenntnisse, die für eine solche Arbeit notwendig sind/sinnvoll erscheinen. Nicht, die offiziellen Prüfungsvorschriften. z.B. gutes technisches Verständnis, chemische Kenntnisse von Vorteil etc.

Falls es noch weitere Ideen dazu gibt, bitte gerne antworten.

Danke!

Re: Stellenbeschreibung Gefahrgutbeauftragter [Re: Bergmannsheil] #22715 10.11.2016 14:09
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Gerald Online
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Hallo Bergmannsheil,

Naga2012 hatte gefragt:
Antwort auf
ich soll für unser Unternehmen eine Stellenbeschreibung Gefahrgutbeauftragter erstellen


Und da ist mit Erfahrung relativ wenig anzufangen, es gelten nun mal die rechtlichen Bestimmungen.

Antwort auf
Erfahrung: Sollte man haben in der Branche, in der man arbeiten soll.


Klingt nicht schlecht, aber um die Aufgaben als Gb sind nun mal rechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Ein kleines Beispiel dazu, eigentlich ist die Übergangszeit für "Schriftliche Weisungen gemäß ADR", das sind die nach ADR 2011 am 30.06.2011 abgelaufen, da es im Kapitel 1.6 keine andere Übergangszeit gab. Leider muss ich bei meiner Ausbildung auch 2016 immer wieder feststellen, dass immer noch die nach ADR 2009 im Umlauf sind bzw. genutzt werden!!

Und in Unterabschnitt 1.8.3.3 erste Strichaufzählung steht: "Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter;"

Antwort auf
Ich selbst hätte z.B. meine Schwierigkeiten bei Tankwagen, weil ich noch nie im Arbeitsfeld drumherum gearbeitet habe. Dennoch hatte ich volle Punktzahl bei der Prüfung.


Bei der Prüfung zum Gb zählt nun mal der Fragenkatalog der DIHK und nur aus diesem werden von der IHK, bei welcher man die Prüfung ablegt, genommen. Da kann es schon sein, dass man Fragen z.B. aus der Klasse 1 oder Klasse 7 bzw. Tankbereich bekommt, obwohl man in der Firma mit diesen nichts zu tun hat bzw. keine Erfahrung hat. Mein Vorschlag im Bezug Basiskurs, ... sollte nur aufzeigen, dass man dann es vielleicht etwas leichter hat. Bei den Gefahrgutbeauftragtenprüfungen 2015 lag die Durchfallquote bei dem Verkehrsträger Straße bei 19%!!

Dass Du die Prüfung mit voller Punktzahl bestanden hast, dazu kann ich Dir nur gratulieren, denn ich weiß, wie schwer die Prüfung sein kann. Bei meiner Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises in diesem Jahr, hatte ich auch ein paar Zeitprobleme, denn ich hatte Fragen zur Klasse 7. Klar habe ich dafür die Lehrberechtigung, aber solche Kurse finden nicht jeden Tag statt. Und wenn ein Kurs ansteht, dann lese ich mich immer nochmals ein. Damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.

Deine Aussage im Bezug der Klasse 6.2 kann ich nur unterstützen, aber bei der Gb-Prüfung kommen nun mal auch Fragen aus anderen Bereichen dran.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Stellenbeschreibung Gefahrgutbeauftragter [Re: Naga2012] #22725 14.11.2016 12:55
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UHeins Offline
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Ist zwar schon eine Weile her, aber dieser Post gab einen schönen Einblick in die Welt der Qualifikationswünsche.


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