Hallo,
wir transportieren restentleerte Kombi-IBC (31HA1) zur Rekonditionierung. Letztes Füllgut war Klasse 3.
Dies geschieht ohne Überschreitung der im ADR unter 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen.
Gefahren wird dies per vereinfachten Beförderungspapier: "LEERE GROßPACKMITTEL (IBC), 3"
So jetzt zur Frage:
Manche Behälter sind nur intern für Umfüllarbeiten benutzt worden und haben daher keinen Gefahrenzettel. Für den internen Umgang besitzen sie nur einen Aufkleber mit dem GHS Piktogramm.
Ist das zulässig oder müssen solche Behälter für den oben stehenden Transport noch zusätzlich beklebt werden? Gehört der Gefahrenzettel auch bei diesen Behältern auf 2 gegenüberliegende Seiten und muss eine UN Nummer drauf?
Ich hoffe meine Frage ist verständlich, besten Dank für eure Bemühungen!
Viele Grüße
Zuletzt bearbeitet von sebstar; 24.11.2016 11:12.