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Organische Peroxide (Verpacken und Transport) #22868 04.01.2017 09:45
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T.Müller Offline OP
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Hallo Zusammen,

seit kurzem habe ich zusätzlich die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten im Entsorgungsunternehmen übergenommen und jetzt in der Praxis komme ich bei dem Thema „Transport von organischen Peroxiden“ nicht weiter.

So hoffe ich jetzt hier Ansatzpunkte zur Lösungsfindung zu bekommen.

Ein potentieller Kunde hat zwei verschieden organische Peroxide, die temperaturgekühlt transportiert werden müssen.

Nach ADR kommen für die zu befördernden Stoffe zusammengesetzte Verpackungen nach P 520 in Frage. Laut ADR werden für die temperaturkontrollierten Stoffe die Verpackungsmethoden OP6 und OP7 verwendet, d.h. der höchstzulässige Inhalt in Litern für flüssige Stoffe beträgt jeweils 60 Liter.

Unter (3) R2 der Sondervorschrift V8 steht zudem, dass eine ausreichende Menge Trockeneis einschließlich eines angemessenen Zuschlage für eventuelle Verzögerungen bereitgestellt werden muss.

Und genau hier komme ich mit dem ADR nicht weiter, bzw. mir fehlt das Verständnis.

Wie Sie die Chemikalien für den Transport zu verpacken?

Meine bisherige Antwort:
Die folgenden Verpackungen sind nach P 520 zugelassen:
(1) Zusammengesetzte Verpackungen mit Kisten (4A, 4B, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4H1 und 4H2), Fässern (1A2, 1B2, 1G, 1H2 und 1D) oder Kanistern (3A2, 3B2 und 3H2) als Außenverpackungen;
(2) Fässer (1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1G, 1H1, 1H2, 1D) oder Kanister (3A1, 3A2, 3B1, 3B2, 3H1 und 3H2) als Einzelverpackungen;
(3) Kombinationsverpackungen mit Innengefäßen aus Kunststoff (6HA1, 6HA2, 6HB1, 6HB2, 6HC, 6HD1, 6HD2, 6HG1, 6HG2, 6HH1 und 6HH2).

--> Eine zusammengesetzte Verpackungen (Innenverpackung: Originalbehälter [Kanister] des Stoffes, Außenverpackung: z.B. Kiste alles außer 4G Pappe).

Nur wie verhält es sich mit der Einhaltung der vorgeschriebenen Temperatur von 0°C Kontrolltemperatur und 10°C Notfalltemperatur?
Wie erfolgt hier das Verpacken mittels Trockeneis?
Gibt es für diesen Fall Isolierverpackungen in die wir die Gebinde (min. 10 Stk.) einfach stellen können?
Worauf muss noch geachtet werden?
Wie muss ich den Punkt MP 4 unter 4.1.10 ADR bei Zusammenverpacken verstehen? Dürfen diese beiden Stoffe nur jeweils einzeln verpackt werden?

Reicht es aus, neben der regulären Kennzeichnung der Außenverpackung mit allen Angaben, wie UN, Ausrichtungspfeilen und ggf. Symbol Toter Fisch / Toter Baum einfach einen weiteren Aufkleber mit der Aufschrift: KOHLENDIOXID, FEST (Trockeneis) ALS KÜHLMITTEL" bzw. "KOHLENDIOXID, FEST (Trockeneis) ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL" anzubringen oder kann dieser Hinweis wegfallen?
Da nach den Kapiteln 2.2.9.1.14 unterliegt UN 1845 festes Kohlendioxid (Trockeneis) nicht den Vorschriften des ADR. Wenn Trockeneis inländisch transportiert wird, was per Straße und Schiene passiert, ist somit eigentlich keine Gefahrgut-Kennzeichnung erforderlich.
Muss das Trockeneis dann im Beförderungspapier angegeben werden und wenn ja, wie sollte das genau geschehen? Im Bemerkungsfeld?

Jetzt am Ende meiner Anfrage stelle ich fest, wie umfangreich diese geworden ist. Ich hoffe jedoch trotzdem, dass Ihr mir zumindest einen Teil beantworten können.


Mit freundlichen Grüßen

T. Müller

Zuletzt bearbeitet von T.Müller; 04.01.2017 10:04.
Re: Organische Peroxide (Verpacken und Transport) [Re: T.Müller] #22885 05.01.2017 16:33
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Chris Wilting Offline
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Hallo,
wenn ich richtig verstehe soll org. Peroxid entsorgt werden? Dazu muss es also transportiert werden?
Wie soll es entsorgt werden? Üblich ist ja die Verbrennungsanlage. Die Verbrennungsanlagen wollen üblicherweise eine "Probeverbrennung" durchführen, um herauszufinden, wieviel org. Peroxid die Anlage verkraftet. Daraus ermitteln die die Verpackungsgröße und die kann dann auch schon kleiner 10 kg lauten.

Aber zuerst mal die Frage, um welche Peroxide und um welche Konzentration geht es denn? Die sind von ihrer Gefahr ja alle sehr unterschiedlich.
Um welche Menge geht es denn?

Aus dem Text kann ich noch nicht sicher erkennen, dass es hier um flüssige org. Peroxide geht. Ich vermute mal schon, oder?
Daher wird wahrscheinlich die notwendige Verpackung ein Kanister werden.
(Jen nach org. Peroxid und Konzentration ergibt sich für die Verbrennungsanlage ein 5 kg Kanister / 10, 15, 20, oder was weiß ich

Je nachdem um welche Menge es sich handelt, wie weit habt ihr überlegt einen Kühltransporter zu beauftragen? Die Idee mit dem Trockeneis ist je nach org. Peroxid auch nicht die Beste. Denn manche org. Peroxide dürfen auch nicht zu kalt werden!

Die Kontrolltemperatur soll ja beim Transport nicht überschritten werden. Niedriger ist ja möglich. (Das liegt natürlich am org. Peroxid, ob möglich)
Beim Überschreiten der Notfalltemperatur heißt es für den LKW-Fahrer: Lauf so schnell du kannst!

Oh, ich habe ja auch schon viel geschrieben.
Vielleicht ist es sinnvoll erstmal zu erfahren:
-welche org. Peroxide mit welcher Konzentration
-welche Menge

Gruß



Re: Organische Peroxide (Verpacken und Transport) [Re: Chris Wilting] #22886 05.01.2017 17:30
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T.Müller Offline OP
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Hallo Herr Wilting,

vielen Dank für Ihre Anwort.

Bei den org. Peroxiden handelt es sich um:
CAS 3851-87-4 [12x 0,5kg]
UN 3115 ORGANISCHES PEROXID TYP D, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT (DI-(3,5,5-TRIMETHYLHEXANOYL)-PEROXID)
Kontrolltemperatur 0°C; Notfalltemperatur +10°C.

und

CAS 3006-82-4 [5x 0,5kg]
UN 3113 ORGANISCHES PEROXID TYP C, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT (tert-BUTYLPEROXY-2-ETHYLHEXANOAT), UMWELTGEFÄHRDEND
Kontrolltemperatur + 20°C; Notfalltemperatur +25°C.

Somit wird die Verpackungsgröße generell sein klein ausfallen.

Über einen Kühlauflieger habe ich auch schon nachgedacht, doch ich würde die Stoffe nach Sondervorschrift V8 in 7.2.4 des ADR in R4 einstufen; also Wärmedämmung und Trockeneis als Kältespeicher in einer Kühlauflieger.Doch so richtig sicher bin ich mir hierbei nicht.

Montan würde ich folgende Verpackung pro Gefahrstoff nehmen:

Innenverpackung: Originalbehälter des Stoffes
Außenverpackung: Pappkiste (4G), je nach benötigten Größen
Umverpackung: Kunststoff- oder Styroporboxen für die Kühlung mittels Trockeneis; je nach verwendeter Größe der Außenverpackung

Beste Grüßen

T.Müller

Zuletzt bearbeitet von T.Müller; 05.01.2017 17:31.
Re: Organische Peroxide (Verpacken und Transport) [Re: T.Müller] #22888 06.01.2017 10:13
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Chris Wilting Offline
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Hallo,
sehe ich das richtig, es geht hier um sehr kleine Mengen?

12 Flaschen mit je 500 g (UN-zugelassene Flaschen ???)
Handelsüblich ist 75%ige Ware ???
Das org. Peroxid ist schon ein wenig temperaturempfindlich. Beim Umgang/Transport sollte man sich im Bereich von -10 bis 0 °C bewegen.

5 Flaschen mit je 500g (UN-zugelassene Flaschen ???)
Handelsüblich ist 90%ige Ware oder techn. rein ???
Das org. Peroxid ist nicht sonderlich temperaturempfindlich.
Aber es ist (techn. rein) explosiv !

Da die Menge der Einzelgebinde unter 5 kg liegt entfällt die Angabe als umweltgefährdend (5.2.1.8.1)

Wenn die Flaschen UN zugelassen sind braucht es ja keine Pappkiste, sonst ja.

Mit dem Trockeneis könnte ich mich nicht wirklich anfreunden, ich hätte Bedenken, dass die Temperatur des org. Peroxids zu niedrig wird.

Aufgrund der kleinen Menge (17 halbe Liter Flaschen) denke ich eher an eine kleine Kühlbox für den Zigarettenanzünder.

Wo soll denn hin transportiert werden?
Die Kühlbox ist ja auch "mobil", so dass hierbei die Kühlkette nicht unterbrochen wird. So dass am Bestimmungsort noch "zwischengelagert" werden kann.

(Mit Kühlbox meine ich nicht die man zu Hause für sein Bier benutzt, sondern es gibt auch welche, mit Temperaturregelung, so dass man eine Temperatur vorgeben kann.)

Zuletzt bearbeitet von Chris Wilting; 06.01.2017 10:22.

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