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Kennzeichnung Umverpackung #22946 25.01.2017 12:48
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0351rnmn Offline OP
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Hallo an alle
Vielleicht können Ihr mir weiterhelfen.
Wir versenden Stückgut auf Paletten mit durchsichtiger Strechfolie umwickelt.
Das Stückgut ist mit Gefahrkennzeichen ordentlich beläbelt und diese sind von außen auch sichtbar,
nun ist das Transportunternehmen was unser Stückgut abholt der Meinung das seit 2017
auf der Strechfolie "Umverpackung" und die restlichen Gefahrkennzeichen außen nochmal angebracht
werden müssen .Laut ADR 2017 Abschnitt 3.4.11 und 5.1.2.1 kann ich jedoch diese Meinung nicht teilen.
Welche Aussage ist nun richtig.Müssen wir die Strechfolie als Umverpackung kennzeichnen oder nicht?

mfg 0351rnmn

Re: Kennzeichnung Umverpackung [Re: 0351rnmn] #22947 25.01.2017 13:19
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Stefan82 Offline
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Ihr liegt mit eurer Einschätzung richtig. Auch 2017 bleibt es weiterhin so, dass wenn von außen alle Kennzeichnungen erkennbar sind, diese weder wiederholt noch die Aufschrift Umverpackung angebracht werden muss.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Kennzeichnung Umverpackung [Re: 0351rnmn] #22948 25.01.2017 13:24
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
nun ist das Transportunternehmen was unser Stückgut abholt der Meinung das seit 2017
auf der Strechfolie "Umverpackung" und die restlichen Gefahrkennzeichen außen nochmal angebracht
werden müssen


In ADR 2017 steht unter Unterabschnitt 5.1.2.1 a) "Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter in der Umverpackung repräsentativen Kennzeichen und Gefahrzettel des Kapitels 5.2 ...sichtbar sind, muss die Umverpackung .

Und da Du schreibst es ist alles sichtbar, kommt der Unterabschnitt 5.1.2.1 a) (i) nicht zur Anwendung. Das gleiche trifft auch für Abschnitt 3.4.11 ... nicht sichtbar sind, muss die Umverpackung mit ..." zu.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.01.2017 13:26.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung Umverpackung [Re: 0351rnmn] #22949 25.01.2017 14:29
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0351rnmn Offline OP
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OP Offline
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Und da hätte ich noch eine Frage zu dem Thema.
Wie sieht es mit den Ausrichtungspfeilen aus , die auf 2 gegenüberliegenden Seiten angebracht sind aber auf der Pallette bloß eine Seite mit den Ausrichtungspfeilen sichtbar ist.Müsste da schon Umverpackung und die restlichen
Gefahrgutzeichen auf der Strechfolie angebracht werden?

Danke

Re: Kennzeichnung Umverpackung [Re: 0351rnmn] #22958 27.01.2017 15:35
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Winklhofer Offline
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Servus 0351rnmn,

wie schon "Gerald" angemerkt hat, wenn die repräsentativen Kennzeichen und Gefahrzettel sichtbar sind, muss nichts weiter veranlasst werden.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer


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