Hallo,
nun ist das Transportunternehmen was unser Stückgut abholt der Meinung das seit 2017
auf der Strechfolie "Umverpackung" und die restlichen Gefahrkennzeichen außen nochmal angebracht
werden müssen
In ADR 2017 steht unter Unterabschnitt 5.1.2.1 a)
"Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter in der Umverpackung repräsentativen Kennzeichen und Gefahrzettel des Kapitels 5.2 ...sichtbar sind, muss die Umverpackung .
Und da Du schreibst es ist alles sichtbar, kommt der Unterabschnitt 5.1.2.1 a) (i)
nicht zur Anwendung. Das gleiche trifft auch für Abschnitt 3.4.11
... nicht sichtbar sind, muss die Umverpackung mit ..." zu.