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Transport von PKW #22951 26.01.2017 12:56
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felixaustria Offline OP
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Servus!

Laut ADR 2017 ist es anscheinend schwierig einen PKW als Ladung auf einen LKW zu transportieren.
Das einfachste wäre noch den Tank zu entleeren!
Bin kein Mechaniker, aber die Ventile zu schließen geht wohl auch nicht so einfach.
Weiß jemand eine andere Freistellung oder sehe ich vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr?

Re: Transport von PKW [Re: felixaustria] #22952 26.01.2017 20:11
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Gerald Online
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Hallo,

Antwort auf
Laut ADR 2017 ist es anscheinend schwierig einen PKW als Ladung auf einen LKW zu transportieren.


Nein, ist es nicht.

Sieh mal im Kapitel 3.2 unter der UN 3166 bzw. UN 3171 nach, da findest Du in Spalte 6 den Eintrag "SV 666".

Und dann brauchst Du nur noch die Festlegungen in der Sondervorschrift 666 umsetzen, und dann dürfte das Problem gelöst sein.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 26.01.2017 20:17.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Transport von PKW [Re: felixaustria] #22953 26.01.2017 20:21
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gefahrgutbaer Offline
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Um´s mal ganz salopp zu sagen:
Fahrzeug leer fahren.
Springt es auf Grund von Treibstoffmangel nicht mehr an brauchst du bei der Verladung bzgl. Gefahrgut nichts mehr zu beachten.

Re: Transport von PKW [Re: felixaustria] #22955 27.01.2017 11:31
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felixaustria Offline OP
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Hallo!

Bei uns werden firmenintern Firmen-PKW mit dem LKW zu den verschiedenen Niederlassungen befördert. Natürlich nicht regelmäßig, aber manchmal ist es eben notwendig. Also den Tank leerfahren ist zwar theoretisch in Ordnung, in der Praxis sehe ich da Schwierigkeiten. Wäre es da nicht einfacher Beförderungspapiere zu schreiben? Wie sehen die dann aus?

Absender
Empfänger
UN 3166 Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbares Gas, 9

Kein Gefahrzettel Klasse 9, 1000 Punkte-Freistellung?

Re: Transport von PKW [Re: felixaustria] #22959 27.01.2017 15:52
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Winklhofer Offline
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Servus felixaustria,

nach SV666 ADR unterliegst Du den übrigen Vorschriften des ADR nicht, wenn die Bedingungen eingehalten sind. Sowohl bei flüssigen wie auch bei gasförmigen Brennstoffen gibt es den Halbsatz "es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt". Also wenn ich auf einem Autotransporter oder einem Anhänger eine PKW befördern müsste, sehe ich als Absender/Verlader diese Bedingung schlicht immer als erforderlich an. Somit kann die Befreiung genutzt werden.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Transport von PKW [Re: felixaustria] #22960 27.01.2017 16:03
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felixaustria Offline OP
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Servus!

Also ich verstehe den Halbsatz "es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt" so, dass der in Anwendung kommen kann zum Beispiel bei einem Kühlaggregat das laufen muss oder ähnliches.

Ein PKW auf einem LKW verladen kann meine Meinung ja problemlos "außer Betrieb" genommen werden.

Schöne Grüße nach Augsburg!


Re: Transport von PKW [Re: felixaustria] #22964 31.01.2017 11:39
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Tho_mas Offline
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Hallo zusammen,

die SV 666 spricht doch auch davon, dass das Fahrzeug dem ADR nicht unterliegt, wenn die Ventile zwischen dem Tank und dem Motor während der Beförderung geschlossen sind. Was da genau für Ventile gemeint sind, ist nicht definiert. M.E. befinden sich aber zwischen Motor und Tank doch eine ganze Reihe von Ventilen z.B. in der Einspritzanlage. Schlüssel raus - fertig!

Grüße

Re: Transport von PKW [Re: Tho_mas] #22965 31.01.2017 13:01
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felixaustria Offline OP
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Hallo!

Bin auch der Meinung dass die ungenaue Definition hier das Problem darstellt. Bin eben kein Mechaniker und muss mich da auf die Information anderer verlassen.
Mir wurde gesagt dass bei einem Diesel bzw. Benziner mit Einspritzanlage die Ventile als geschlossen betrachten werden können. Bei einem herkömmliche Benziner sind die Ventile offen.

Mir scheint das schießt jetzt übers Ziel hinaus. Das kann doch so wohl nicht gemeint sein. frown

Re: Transport von PKW [Re: felixaustria] #22968 01.02.2017 09:33
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M.A.T. Offline
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Hallo,
die "Ventile" meinen wohl kaum die Einlaßventile des Motors (was technisch sinnlos wäre, da vom Stand der Kurbelwelle abhängig und nicht beeinflußbar oder erkennbar, und nicht das gefährliche Gut - Brennstoff - sondern das Gasgemisch bzw. die Frischluft betroffen wäre), sondern allfällige Absperrorgane in den Leitungen vom Tank zur Maschine. Da stimme ich Tho_mas gerne zu: Schlüssel raus und Ruh` ist. Falls andere "brenn"stoffbetriebene Einrichtungen auf dem Lkw sind, und die separate Absperrorgane haben, dann macht man die eben auch alle dicht.
Gutes Gelingen!
M.A.T.

Re: Transport von PKW [Re: felixaustria] #22972 01.02.2017 12:49
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felixaustria Offline OP
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Hallo!

Vielen Dank für eure Meinungen. Also was genau mit "Ventilen" gemeint ist, ist doch mehr als eigenartig. Die Praxis wird das wohl in den nächsten Wochen klären. Bin inzwischen auch der Meinung - Schlüssel abziehen - Abfahrt.

Nochmal danke und schöne Grüße aus Tirol!

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