N Abend,
solange du die maximale Nettomenge je Innenverpackung UND Aussenverpackung bezogen auf den restriktivsten E-Code einhälst sollte dem nichts im Wege stehen.
Ich habe das zwar bis Dato in der Praxis noch nicht gesehen, aber es sollte aussreichend sein eine EQ-Markierung anzubringen in der du die Gefahrenklassen mit, z. B., einem Schrägstrich voneinander trennst.
Wenn deine Verpackung groß genug ist darfst du bestimmt auch zwei Markierungen anbringen.
Wenn immer noch Zweifel bestehen mach doch einfach zwei Versandstücke fertig. ;-)
Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 14.02.2017 19:30.