Hallo,
in der „Gefährlichen Ladung“ Heft 06/2017 ist auf Seite 20/21 ein Beitrag von Herrn Klein zu dem Thema „Schein und Sein“, in welchen auf Fälschungen von ADR-Schulungsbescheinigungen eingegangen wird.
Auch wird in diesem auf die Seite
ADR Certificates UNECE verwiesen, aber leider sind auf der Seite
nicht alle ADR-Schulungs-bescheinigungen abgebildet.
Ich hatte mich vor einiger Zeit an das Sekretariat der UNECE gewandt, und hier wurde mir unter anderen mitgeteilt, dass über das Thema schon oft besprochen wurde, letztmalig auf der 99. WP.15-Sitzung 2015 unter der Ziffer 59-62 (siehe Datei im Anhang). Gleichzeitig ist anzumerken, dass die Vertragsstaaten souverän sind und somit entscheiden können, wann sie die Muster bereitstellen.
Auf der einen Seite legt das ADR in Unterabschnitt 7.5.1.1 und 7.5.1.2 Pflichten für Verantwortliche im Bezug der Maßnahmen vor der Beladung fest und auf der anderen Seite kann schwer festgestellt werden, ob die ADR-Schulungsbescheinigung die Richtige ist, da diese auf der Seite der UNECE nicht veröffentlicht sind.
Wenn man jetzt unter
Arbeitgeber falsche Schulungs-Bescheinigungen ausgestellt nachsieht, dann gibt es ähnliche Probleme an einem Flughafen, wobei dieser Firma der Auftrag entzogen wurde, siehe
http://www1.wdr.de/nachrichten/koetter-sicherheit-anzeige-mitarbeiter-100.html