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Vorlauf zum Flughafen - Beförderung nach 1.1.4.2.1 #23175 15.03.2017 15:24
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Thor Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe das Thema bzw. einen Beitrag dazu zwar in einem älteren Beitrag im Forum gefunden, jedoch ist für mich die Frage noch nicht abschließend beantwortet, daher würde ich das gerne nochmal aufgreifen und ich mich über aussagekräftige Antworten freuen.

Ausgangslage:
Versendung von Gefahrgut (Begrenzte Menge lt. ADR) per Luftfracht. Sendung ist gemäß IATA-Vorschriften für den Lufttransport vorbereitet und wird aufgrund der Produktmenge im Hauptlauf per Flugzeug als Gefahrgut (kein LQ) deklariert und verpackt. Shippers Declaration wird zusammen mit einem ADR-Beförderungspapier erstellt. Der Hinweis lt. ADR 1.1.4.2.1 ist dort vermerkt. Die Sendung ist für den Vor-/Nachlauf zum/vom Flughafen also "übergekennzeichnet".

Außer den Inhalten in 1.1.4.2.1 habe ich bisher keine hilfreichen Grundlagen gefunden, wie in der Praxis damit umzugehen ist. Aktuell deklarieren wir auch den Straßentransport als Gefahrgutsendung, was eine Überprüfung der Gefahrgutausrüstung etc. vor der Verladung (also Mehraufwand) bedeutet, obwohl es sich lt. ADR ja nur um LQ handelt. Natürlich würden wir gerne die Erleichterungen für den Straßentransport nutzen, nur bin ich nicht sicher, ob die Kontrollbehörden das auch so interpretieren. Angenommen wir erstellen also für den Vorlauf nur ein Dokument für Gefahrgut in begrenzter Menge (Angabe der Bruttomasse und Hinweis auf 1.1.4.2.1) und eine Shippers Declaration für den Flug, prüfen nicht die Ausrüstung etc. des Fahrers, haben aber für den Hauptlauf ein als Gefahrgut gekennzeichnetes Packstück. In diesem Fall möchte ich anzweifeln, ob die Beamten das auch so sehen bzw. damit zufrieden sind. Wie ist eure Einschätzung dazu?

Viele Grüße
Thorsten

Re: Vorlauf zum Flughafen - Beförderung nach 1.1.4.2.1 [Re: Thor] #23177 15.03.2017 17:04
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Udo Freitag Offline
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Hallo Fireangel77,

schaue mal in Abschnitt 3.4.9 ADR. Dieser Passus müsste auf Deinen Sachverhalt zutreffend sein.

Gruß

Udo

Re: Vorlauf zum Flughafen - Beförderung nach 1.1.4.2.1 [Re: Thor] #23185 16.03.2017 16:02
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Stefan82 Offline
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Hört sich für mich so an, dass dieses Gefahrgut auch als "normales" Gefahrgut verpackt und gekennzeichnet ist, aber theoretisch die Grenzen nach 3.4 eingehalten werden.
In diesem Fall ist es auch auf der Straße als "normales" Gefahrgut zu behandeln, da die Erleichterungen inklusive der Kennzeichnung nach 3.4 nicht angewendet werden.
Nur weil die Größen eingehalten werden, können wir ein Gefahrgutversandstück nicht trotz normaler Kennzeichnung als LQ behandeln.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Vorlauf zum Flughafen - Beförderung nach 1.1.4.2.1 [Re: Thor] #23196 20.03.2017 10:43
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Thor Offline OP
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Vielen Dank zunächst für eure Antworten.

@ Udo: Dein Vorschlag bzgl. 3.4.9 können wir hier leider nicht anwenden, da wir teilweise Produkte haben, die aufgrund der Menge zwar lt. ADR LQ sind, lt. IATA aber nicht mehr.

@ Stefan: Das ist korrekt, auch bedingt durch den "Klassiker" LH-01 der Lufthansa (Nichtannahme von LQ).

Gruß
Thorsten

Zuletzt bearbeitet von Fireangel77; 20.03.2017 10:43.
Re: Vorlauf zum Flughafen - Beförderung nach 1.1.4.2.1 [Re: Thor] #23197 20.03.2017 11:31
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Udo Freitag Offline
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Hallo Fireangel77,

hab mich in der Quelle geirrt. Ich meinte natürlich 3.4.10 und nicht 3.4.9. 3.4.10 ist für Gefahrgüter die auf der Straße in begrenzten Mengen beförderten werde und dürfen und im Luftverkehr eben nicht, weil keine als begrenzte Menge möglich.

Gruß

Udo

Re: Vorlauf zum Flughafen - Beförderung nach 1.1.4.2.1 [Re: Thor] #23198 20.03.2017 11:57
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Stefan82 Offline
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Hallo Udo,
dein Vorschlag bezüglich 3.4.10 ist hier nicht anwendbar. Die hier genannten Versandstücke haben keine Kennzeichnung als LQ, sondern sind nur mit den Gefahrzetteln, UN-Nummer und weiteren Angaben versehen. Auf Grund dessen kommt nur der Transport als normales Gefahrgut in Betracht.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Vorlauf zum Flughafen - Beförderung nach 1.1.4.2.1 [Re: Stefan82] #23199 20.03.2017 12:49
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Udo Freitag Offline
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Hallo Stefan82,

dann kennzeichne ich das Versandstück halt mit einem LQ-Kennzeichen zusätzlich.

Gruß

Udo

Re: Vorlauf zum Flughafen - Beförderung nach 1.1.4.2.1 [Re: Thor] #23200 20.03.2017 14:06
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Stefan82 Offline
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Und der Checker freut sich, wenn LQ drauf ist aber es als normales Gefahrgut gehandhabt wird.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Vorlauf zum Flughafen - Beförderung nach 1.1.4.2.1 [Re: Stefan82] #23201 20.03.2017 14:24
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Udo Freitag Offline
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Hallo Stefan82,

ich habe zwar nur die 57. Ausgabe der IATA-Vorschriften vorliegen aber schau mal in 7.2.8 (und Abbildung 7.2A Beispiel für eine Versandstückkennzeichnung (7.1.5.5).

Gruß

Udo

Re: Vorlauf zum Flughafen - Beförderung nach 1.1.4.2.1 [Re: Thor] #23203 20.03.2017 16:07
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Thor Offline OP
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Hallo zusammen,

damit ist des Rätsels Lösung gefunden. smile Vielen Dank dafür.

In der 58. Ausgabe bezieht sich 7.1.5.6, 7.2.8 und Abbildung 7.2.A auf das Thema.

Viele Grüße
Thorsten

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