LQ, freigestellte Mengen und Vorschriften ADR
#22871
04.01.2017 14:05
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G.A.S.
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Hallo zusammen,
ich glaube ich hänge da etwas an den Begrifflichkeiten fest. Also wenn ich nach der UN 3090 (Lithium Metal Batterien) suche bekomme in Spalte 7a 0 angezeit und in Spalte 7b E0. In beiden Fällen heißt das ja, das ein Transport in LQ oder in freigestellten Mnegen nicht zulässig ist. Gleichzeit gibt es aber die SV 188, 230 usw. hebeln die das dann nicht aus wenn unter bestimmten Voraussetzungen das ADR keine Anwendung findet?
Vielen Dank für die Hilfe, bin noch neu in der Materie
Zuletzt bearbeitet von GMDB; 04.01.2017 14:06.
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Re: LQ, freigestellte Mengen und Vorschriften ADR
[Re: G.A.S.]
#22873
04.01.2017 14:34
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gefahrgutbaer
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Hallo,
Lithium Batterien sind erst einmal generell in die Klasse 9 eingeordnet. Die SV188 besagt dann das unter bestimmten Voraussetzngen die Vorschriften das ADR/IMDG keine Anwendung finden. Mit der Ausnahme das alle Versandstücke mit einem Lithiumabfertigungskennzeichen zu versehen sind. Wenn du so willst ist das eine eigene "LQ-Regelung" für Lithium Batterien.
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Re: LQ, freigestellte Mengen und Vorschriften ADR
[Re: G.A.S.]
#22874
04.01.2017 15:55
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Gut wenn aber vom Hersteller keine Eingrenzung stattfindet?
Die SV 188 besagt ja:
a) Eine Zelle mit Lithiummetall oder Lithiumlegierung enthält höchstens 1 g Lithium und eine Zelle mit Lithiumionen hat eine Nennenergie in Wattstunden von höchstens 20 Wh;
b) Eine Batterie mit Lithiummetall oder Lithiumlegierung enthält höchstens eine Gesamtmenge von 2 g Lithium und eine Batterie mit Lithiumionen hat eine Nennenergie in Wattstunden von höchstens 100 Wh. Batterien mit Lithium-Ionen, die unter diese Vorschrift fallen, müssen auf dem Außengehäuse mit der Nennenergie in Wattstunden gekennzeichnet sein, ausgenommen vor dem 1. Januar 2009 hergestellte Batterien.
Kann der Nachweiß nicht erbracht werden kann Sie auch keine Anwendung finden oder?
Zuletzt bearbeitet von GMDB; 04.01.2017 15:56.
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Re: LQ, freigestellte Mengen und Vorschriften ADR
[Re: G.A.S.]
#22875
04.01.2017 16:09
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Stefan82
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Hallo G.A.S., wenn vom Hersteller noch nichtmal derart einfache Informationen kommen, wie sieht es dann mit einer Bestätigung zum Qualitätssicherungsprogramm und 38.3 aus? Da würde ich diese Sendung eher ablehnen. Falls hierzu schon der Nachweis fehlt, darf diese Batterie noch nicht mal transportiert werden.
Da würde ich dem Hersteller aber mal auf die Füße treten.
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Re: LQ, freigestellte Mengen und Vorschriften ADR
[Re: G.A.S.]
#22877
04.01.2017 16:20
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Bei Lithium Ionen Batterien stehen die Angaben der WH auf dem Gahäuse. Ein Datenblatt, meistens sogar ein MSDS, mit Angaben über Leistung, und bei Lithium Metall Batterien den Lithium Gehalt in Gramm, bekommst du von den Herstellern zur Verfügung gestellt. Im Günstigsten Fall geht aus diesen Datenblättern/MSDS sogar der Nachweis über den UN-Test hervor. Damit hättest du alle Angaben welche du für deinen Entscheidung brauchst ob du nach SV188 versenden darfst oder die Sendung voll deklariert versenden musst. Im Zweifel die Sendung voll deklariert versenden. Wenn der UN-Test vorliegt. Kann oder will der Hersteller mit diesen Angaben nicht rüber kommen müsstest du im schlimmsten Fall davon ausgehen das es sich um noch nicht zugelassene Batterien handelt. Dann Finger weg.
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Re: LQ, freigestellte Mengen und Vorschriften ADR
[Re: G.A.S.]
#22878
04.01.2017 16:21
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Re: LQ, freigestellte Mengen und Vorschriften ADR
[Re: G.A.S.]
#22879
04.01.2017 16:31
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Also wir haben uns dazu entschieden die Lithium Batterien ohne die SV 188 anzuwenden zu transportieren. LQ gibt es generell nicht und freigestellte Mengen auch nicht. Also muss die Sendung auch wenn es nur 2 Stück sind nach ADR behandelt werden was die Kennzeichnung und die Dokumentation angeht.
Zudem ist die einzige Angabe die zu finden ist eine Leistung von 3,8 V wodurch sich aber die WH allein noch nicht errechnen lassen dafür bräuchte man die Milliampere Stunden mAh und die stehen nicht drauf. Ferner ist mein Kenntnissstand dass der Hersteller seit 2009 die Leistung auf dem Gerät angeben muss in Wh.
Danke aber euch allen für die Hilfe
Zuletzt bearbeitet von GMDB; 04.01.2017 16:32.
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Re: LQ, freigestellte Mengen und Vorschriften ADR
[Re: G.A.S.]
#22892
06.01.2017 12:31
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DJSMP
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Hallo G.A.S., liegen dir vom Hersteller der Batterien die Nachweise vor, dass für den Zellen/Batterietyp der bereits angesprochene UN-Test nach dem UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3 durchgeführt wurde und die Zellen/Batterien nach einem QM-Programm hergestellt wurden?
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Re: LQ, freigestellte Mengen und Vorschriften ADR
[Re: G.A.S.]
#23209
21.03.2017 16:26
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Das schon aber das MSDS ist recht alt gewesen und wir haben uns dazu entschieden diese voll deklariert versendet.
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Re: LQ, freigestellte Mengen und Vorschriften ADR
[Re: DJSMP]
#23213
21.03.2017 19:52
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Hallo G.A.S., liegen dir vom Hersteller der Batterien die Nachweise vor, dass für den Zellen/Batterietyp der bereits angesprochene UN-Test nach dem UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3 durchgeführt wurde und die Zellen/Batterien nach einem QM-Programm hergestellt wurden? Hallo G.A.S., Mich würde hier nun auch interessieren ob die Nachweise erbracht werden konnten oder die Bestimmung keine Beachtung gefunden hat. Ich muss mich hier DJSMP anschließen und kann nur eindringlich auf die Notwendigkeit hinweisen.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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