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Verantwortlichkeiten RID #23208 21.03.2017 16:23
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Hallo zusammen,

ich bin seit dem 15.03.2017 Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Straße. Jetzt soll ich eine Präsentation erstellen mit den Verantwortlichkeiten nach RID! (entlader, Befüller und Beförderer) und beiße mir etwas die Zähen aus da ich bspw. Tanks mit der Eisenbahn durcheinander werfe. GbV zu sein sagt ja noch nichts wirklich aus, außer das man mit dem Buch arbeiten kann. Hoffe Ihr könnt mir da ein paar Tipps geben.

Re: Verantwortlichkeiten RID [Re: G.A.S.] #23215 22.03.2017 10:56
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aw_ Offline
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Moin,
man kann sich an den §§ 19, 23, 23a, 27, 30 etc. der GGVSEB entlanghangeln.

Re: Verantwortlichkeiten RID [Re: G.A.S.] #23218 22.03.2017 11:16
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DAs heißt die gelten alle auch dann für RID also eben die Bereiche die unter dem reiter RID stehen. Ich weiß die Frage ist doof aber ich hatte beispielsweise den Füllstand beim Befüllen mit 80/20 drin stehen und gleich eine auf den Deckel bekommen. Vermutlich handelt es sich demnach um reine Tankfahrzeuge und nicht um Kesselwagen.

Re: Verantwortlichkeiten RID [Re: G.A.S.] #23219 22.03.2017 11:48
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aw_ Offline
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Ach so, das ist dann wohl eher eine Arbeitsanweisung und nicht nur die reinen Pflichten. Da musst Du ins RID schauen. Du hast aber nur Gb Straße. Wieso dann für RID?

Re: Verantwortlichkeiten RID [Re: G.A.S.] #23220 22.03.2017 13:11
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Also ich bin jetzt wie folgt vorgegangen, erst die Definition nach 1.2.1 ADR/RID und danach nach GGVSEB die Pflichten

Re: Verantwortlichkeiten RID [Re: aw_] #23221 22.03.2017 13:12
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Gute Frage weil man mich auch dafür Fit machen will oder wegen dem allgemeinen Verständniss vieleicht auch nur um mich zu quälen


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