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Transport von Feuerlöscher #23245 27.03.2017 12:59
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Tiboli Offline OP
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Hallo GG-Gemeinde,

mein erster Beitrag in diesem Forum und ich bin gespannt auf die Antworten.

- Kunde verlädt mit uns Feuerlöscher
- in diesem Fall die UN 1044
- Verpackung ist mit dem Gefahrzettel [Linked Image] gekennzeichnet
- Im Beförderungspapier keinerlei Hinweise auf Gefahrgut

Unsere Mitarbeiter im Stückgutlager sind verwirrt und haben unseren Service informiert, dass Versandstücke als Gefahrgut gekennzeichnet sind.
Die Mitarbeiterin im Service kontrolliert nochmals den Lieferschein vom Absender und kann keinerlei Informationen zum Thema Gefahrgut finden.
Sie kontaktiert den Kunden der auf die Sondervorschrift 594 verweist. Damit außerhalb der ADR und muss keinerlei Hinweise geben.
Das es sich um die UN 1044 handelt erfahren wir auch erst im Telefonat.

Meine Fragen hierzu:
- Fahrzeugkontrollen von der Polizei:
Auch der kontrollierende Polizist kann nur den Gefahrzettel
erkennen und sieht keinerlei Hinweise auf dem
Beförderungspapier.
Könnte ein Bußgeld drohen?

- Bevor unsere Serviceabteilung nun ein Beförderungspapier
erstellt, auf dem auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen
wird (was ja eigentlich Sinnvoll wäre) ----gibt es
Feuerlöscher mit (CO2-Patronen) die tatsächlich als
Gefahrgut transportiert werden müssen. (mit UN-Nummer)?

Für mich ist es unverständlich das der Kunde die Ware kennzeichnet, obwohl es nicht notwendig wäre. Meiner Meinung nach stiftet er damit Verwirrung, weil alle unsere Partner die Kennzeichnung sehen und lassen die Lieferungen erst einmal stehen.
Wie gehen die Behörden in Fällen einer "Überkennzeichnung" damit um?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.




Re: Transport von Feuerlöscher [Re: Tiboli] #23246 27.03.2017 14:21
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Hallo Tiboli,

die Sondervorschrift befreit unten den dort genannten Rahmenbedingungen vollständig vom ADR. Demzufolge braucht auch kein gefahrgutrechtliches Beförderungspapier erstellt werden.
Hinsichtlich der Kennzeichnung betrachte ich das als zulässige Überkennzeichnung, die nicht bußgeldbewährt ist.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Transport von Feuerlöscher [Re: Tiboli] #23247 27.03.2017 16:37
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Udo Freitag Offline
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Hallo Tiboli,

vielleicht folgt eine Seebeförderung oder kommt von See. Siehe SV 225 IMDG-Code. Hier ist nämlich für UN 1044 eine Bezettelung gefordert.

Gruß

Udo

Re: Transport von Feuerlöscher [Re: Tiboli] #23248 27.03.2017 17:06
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo zusammen,

bezieht sich der Hinweis "unterliegt nicht den Vorschriften des ADR" nicht ebenfalls auf die Bezettelung der Versandstücke?
Sollte, wenn sich die Bezettelung auf einen Vorlauf als Luft- oder Seefracht bezieht, dann nicht in irgendeinem Dokument der Verweis auf den Absatz 1.1.4.2.1 erscheinen?
Ich kann mir ansonsten gut vorstellen das bei einer Fahrzeugkontrolle in Bezug auf die oben beschriebenen Konstellation einige unangenehme Fragen auftauchen werden.

Gruß
Markus

Re: Transport von Feuerlöscher [Re: Tiboli] #23250 28.03.2017 14:24
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paul Offline
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Hallo Zusammen,

also ich sehe das auch so, das eine "Überkennzeichnung" nur für Verwirrung, zB. bei den Kontrollbehörden, führt und letztendlich bei einer Kontrolle zu zeitaufwendigen (für Alle) Recherchen führen würde.

Mit der Bezeichnung "zulässige Überkennzeichnung" wäre ich jedoch auch vorsichtig. Ich sehe das nämlich analog zu der Kennzeichnung bei Fahrzeugen (Warntafel). Wenn eine Beförderungseinheit obwohl unter 1000 Punkte mit geöffenten Warntafeln fährt, müssen dann natürlich auch Alle Anforderungen (z.B. ADR Schein, schriftliche Weisungen etc.)gemäß ADR erfüllt werden.
Bei den Feuerlöschern müsste dann auch z.B. ein Beförderungspapier gem. 5.4 ADR vorhanden sein

Re: Transport von Feuerlöscher [Re: Tiboli] #23252 29.03.2017 07:58
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aw_ Offline
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Originally Posted by Tiboli

- Fahrzeugkontrollen von der Polizei:
Auch der kontrollierende Polizist kann nur den Gefahrzettel
erkennen und sieht keinerlei Hinweise auf dem
Beförderungspapier.
Könnte ein Bußgeld drohen?

- Bevor unsere Serviceabteilung nun ein Beförderungspapier
erstellt, auf dem auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen
wird (was ja eigentlich Sinnvoll wäre) ----gibt es
Feuerlöscher mit (CO2-Patronen) die tatsächlich als
Gefahrgut transportiert werden müssen. (mit UN-Nummer)?


Hallo,
- die Übermarkierung stellt kein Problem dar, wie bereits erwähnt.
Um der Verwirrung entgegenzuwirken, wäre es in der Tat hilfreich entsprechenden Vermerk auf die Begleitdokumente zu machen, was auch von den Beteiligten verlangt werden kann. Immerhin ist auch hier ADR 1.3 zu beachten!

- Die Frage was ein Feuerlöscher ist beantwortet die SV 225. Somit wäre lediglich eine Ersatzpatrone separat als Gefahrgut zu befördern, was ja hier nicht zutrifft.

gruss..aw

Re: Transport von Feuerlöscher [Re: Tiboli] #23253 29.03.2017 10:58
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

ich gebe Euch recht, dass es für Verwirrung sorgen könnte (wäre aber nicht schädlich, siehe RSEB 5-2) wenn es sich nur um einen "reinen" Straßentransport handeln würde. Bei einem Zu- / Ablauf zum Seeverkehr, ist es einem Kontrolleur durchaus zuzumuten, auch in den IMDG-Code zu schauen. Ein Hinweis im Beförderungspapier würde dem Kontrolleur natürlich helfen.


Zu paul:
Der zweite Absatz ist natürlich völliger Unsinn. Beförderungen unter 1000 Punkte und o. Tafel göffnet, dann müssen auch alle anderen Vorschriften beachtet werden. Nur wenn ich die Mengengrenzen überschreite, dann müssen alle anwendbaren Vorschriften beachtet werden und nicht durch das Öffnen der o. Tafel.

Zu aw:
Die Freistellungen SV225 u. SV 594 gem. ADR/IMDG-Code haben zur Folge, dass auch nicht 1.3 beachtet werden muss.



Gruß

Udo


Re: Transport von Feuerlöscher [Re: Udo Freitag] #23254 29.03.2017 12:40
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aw_ Offline
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Originally Posted by Udo Freitag

Zu aw:
Die Freistellungen SV225 u. SV 594 gem. ADR/IMDG-Code haben zur Folge, dass auch nicht 1.3 beachtet werden muss.

Hallo Udo,
Im Umkehrschluß heisst es aber alle am Transport Beteiligten sind gem. der Tätigkeit zu unterweisen. Auch wenn es sich 'nur' um eine Freistellung verbunden mit Bedingungen handelt.
Wenigstens das bekommen Beteiligte von mir vermittelt um eben diese Unklarheiten zu vermeiden. Das in Betrieben durchzusetzen ist auch Sache des Gb's. Das sollte man schon machen. Allein schon wegen Verzögerungen beim Transport etc. zu vermeiden.
gruss..aw

Re: Transport von Feuerlöscher [Re: Tiboli] #23255 29.03.2017 12:42
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Tiboli Offline OP
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die bisherigen Antworten und die rege Beteiligung.

Zu aw:
Wenn lt. SV die ADR nicht zu beachten ist, dann auch der Kap. 1.3 nicht.
Aber - was hätte das mit Kap. 1.3 zu tun. HIer werden die Unterweisungspflichten
beschrieben?

Zu Udo Freitag:
Vielen Dank für den Hinweise auf den IMDG. Das werden wir mit dem Kunden nun klären, ob er einen Vor- bzw. Nachlauf im Seeverkehr hat und dafür die Versandstücke gekennzeichnet wurden. (Leider wurde dann die UN-Nummer übersehen)
:-)

Mal zum schmunzeln:
Es wurden mittlerweile einige Vorschläge von diversen Seiten (und damit meine ich nicht das Forum) gemacht:
- Palette in schwarzer Folie wickeln
- Kartonagen mit der Kennzeichnung nach innen drehen.

Ich habe angeboten, das der Kunde seine Dokumente anpasst und bin jetzt mal gespannt was daraus wird.

Nochmals vielen Dank.

Gruß

Tiboli


Re: Transport von Feuerlöscher [Re: aw_] #23259 29.03.2017 15:42
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Udo Freitag Offline
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Beiträge: 753
Hallo aw,

vom Sicherheitsgedanken gebe ich Dir natürlich völlig recht. Wenn eine Freistellung angewendet werden soll, müssen die Beteiligten schon wissen was sie tun. Aber rechtlich ist freigestellt vom ADR nun mal freigestellt. Also auch kein 1.3.

Gruß

Udo

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