Aufsaugmaterial bei Klasse 3/VGII
#23285
06.04.2017 07:00
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K-P_Mueller
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Hallo zusammen,
bei meinem DGR Lehrgang wurde mir beigebracht, dass bei Klasse 3 ab VGII immer Aufsaugmaterial verwendet werden muss, zusätzlich zu dem was in der eigentlichen VA verlangt wird. Allerdings habe ich dazu keinen Quellenbeleg.
Für einen meiner Kunden benötige ich momentan aber einen Quellenbeleg, da seiner Ansicht nach die Sache mit dem Aufsaugmaterial nur dann gilt wenn es in der VA steht oder durch die Abweichungen in Kapitel 2 explizit verlangt wird.
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Re: Aufsaugmaterial bei Klasse 3/VGII
[Re: K-P_Mueller]
#23293
06.04.2017 09:51
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aw_
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Moin, Hier könnte IATA-DGR 6.3.1.2.5 hilfreich sein. gruss..aw
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Re: Aufsaugmaterial bei Klasse 3/VGII
[Re: K-P_Mueller]
#23297
06.04.2017 10:20
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gefahrgutbaer
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Moin zusammen,
bezieht sich der Abschnitt 6.3.1.2.5 nicht ausschließlich auf Prüfung und Zulassung eine Aussenverpackung für die Aufnahme der Sondercodierung "V" in der Verpackungscodierung welche dich von weiteren, betiebsinternen, Verpackungsprüfungen befreit. (Sofern man sich dann auch an die Vorgaben aus dem Zulassungsschein hält.)
Mir ist bezgl. des Absorbtionsmaterial derzeit nur bekannt das in einigen VA und Airlinebegrenzungen die Beigabe von Absorbtionsmaterial explizit gefordert wird. Ansonsten hast du bei Innenverpackungen lediglich den Verweiß auf die verschlußanforderungen nach 5.0.2.7 zu erfüllen.
Oder weiß hier jemand mehr.
Gruß Markus
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Re: Aufsaugmaterial bei Klasse 3/VGII
[Re: gefahrgutbaer]
#23298
06.04.2017 10:30
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aw_
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Kann mich dunkel erinnern das mal unter 5.0.. in einer älteren Version gesehen zu haben, also mit Allgemeingültigkeit. Aktuell wohl nur noch in Verbindung einer VA und wie von Dir erwähnt, für die Sonderverpackung. Generell kann ich aber jedem raten Saugkram da reinzupacken in einer Tüte, denn wenn mal wirklich etwas ausläuft, gibt es einen schicken und teuren Einsatz der Feuerwehr und das LBA steht auf dem Hof. gruss..aw
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Re: Aufsaugmaterial bei Klasse 3/VGII
[Re: aw_]
#23300
06.04.2017 10:40
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Kann mich dunkel erinnern das mal unter 5.0.. in einer älteren Version gesehen zu haben, also mit Allgemeingültigkeit. gruss..aw Stimmt, ich meine seit der Ausgabe 55 gibt´s diesen allgemeinen Hinweis nicht mehr. Was den anderen Hinweis bezgl. des "Saukram", sorry, "Suagkram" betrifft gebe ich Dir Recht.
Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 06.04.2017 10:41.
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Re: Aufsaugmaterial bei Klasse 3/VGII
[Re: K-P_Mueller]
#23310
06.04.2017 21:36
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K-P_Mueller
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Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten und Hinweise. Diese zeigen mir, wie wandelbar das Thema Gefahrgut ist, gestern was gelernt und heute ist es schon nicht mehr aktuell.
Da muss ich morgen unbedingt nochmal meinen Kunden anrufen.
Danke und Grüße K-P
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Re: Aufsaugmaterial bei Klasse 3/VGII
[Re: K-P_Mueller]
#23333
11.04.2017 16:50
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DJSMP
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Die Menge an Aufsaugmaterial ist in den Gefahrgutvorschriften (also auch in der IATA-DGR) bis auf wenige Ausnahmen (wie zum Beispiel bei ID 8000) nicht mehr geregelt.
Es gelten die allgemeinen Verpackungsanforderungen in 5.0.2.12 IATA-DGR für Innenverpackungen.
Die Prüfungen in 6.3 müssen immer im versandfertigen Zustand einschließlich der zu verwendenden Innenverpackungen durchgeführt werden.
Der Verwender der Pappkiste muss daher in aller Regel einen Zustand definieren, wie der 5.0.2.12 einhält und diesen versandfertigen Zustand i.d.R. selbst nachprüfen lassen. Dort wäre dann auch die Innenausstattung geregelt. Die BAM hat bei der Verwendung von Pappkisten 4G als Außenverpackung die BAM GGR 006, die das für deutsche Pappkisten regelt (meist Kurzprüfung). Eine bloße 4G Kiste hernehmen und dort irgendwelche Innenverpackungen irgendwie einpacken, genügt nicht!!!
Die einzige Möglichkeit dieser eigenen Nachprüfung durch den Verwender zu umgehen, ist die Verwendung von "V-Verpackungen" (gibts nur für Papp- oder Holzkisten). Dort wurde ein worst case geprüft. Das heißt, dass dort meistens eine Innenverpackung pro Pappkiste eingepackt werden darf und die ganze Kiste mit Vermiculite in Kunststoffbeutel aufzufüllen ist. Also ein sehr teures Szenario.
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Entweder als Verwender selbst nochmal prüfen oder aber die teure V-Variante fahren. Und das ist auf allen Verkehrsträgern so.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 11.04.2017 16:51.
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