Hallo die Helden der Gefahrgutwelt,
Fiktion:
Ich habe hier einen unbekannten Stoff und ich habe durch einen Test ermittelt das er der klasse 3 zuzuordnen ist. Ich ermittle in Kapitel 2 die UN Nummer 1987 N.A.G. (Abfallprobe). MSDS liegt nicht vor. Wie auch.
Wenn ich 2.1.2.8 ADR richtig verstehe

muss ich mir die Genehmigung einer Behörde einholen um den Stoff zu versenden.
Frage: Richtig/Falsch
und dann noch die Frage welche Behörde erteilt mir eine Genehmigung...?
Viele Grüße
Jürgen