Hallo Zusammen,
wir befördern hin und wieder ein Flaschenbündel innerhalb Deutschlands im Straßenverkehr.
Bei dem Flaschenbündel handelt es sich um UN 1066 Stickstoff, verdichtet, das aus 12 Flaschen (verbunden durch Rohrleitungen) mit einem Volumen von 600 Litern besteht und damit unterhalb der 1000-Punkte-Regelung fällt.
Nun ist die Frage aufgekommen, ob wir sicher sind, dass dieser Transport so durchgeführt werden darf und es sich bei dem Stickstoffbündel nicht um einen MEGC handelt, der nicht nach 1.1.3.6.3 ADR transportiert werden darf.
Aus meiner Sicht muss doch, wenn es sich um einen MEGC handelt, auf dem Kennzeichenschild eine UN-Kennzeichnung angegeben sein, gem. 6.7.5.13 ADR, was bei unserem Flaschenbündel nicht der Fall ist.
Kann ich also davon ausgehen, wenn auf dem Kennzeichnungsschild keine UN-Kennzeichnung angegeben ist, es sich nicht um einen MEGC handelt und wir das Flaschenbündel nach 1.1.3.6.3 ADR transportieren dürfen?