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3.4.4.1.2 of the IMDG Code #23432 11.05.2017 18:11
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Hazardous Offline OP
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Hallo zusammen,
ich habe eine Sendung bei der UN3264 und UN2922 zusammen verpackt sind. Beides Klasse 8, VG3 und LQ. UN2922 hat zudem die Unterklasse 6.1. . Muss ich nun auf der IMO-Erklärung :" Transport in accordance with 3.4.4.1.2 of the IMDG-Code" angeben oder wegen der Unterklasse 6.1. nicht??
Gruß Hazardous

Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code [Re: Hazardous] #23435 12.05.2017 07:58
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aw_ Offline
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Moin,
Originally Posted by Hazardous
oder wegen der Unterklasse 6.1. nicht?? Gruß Hazardous


Wenn das so wäre, dann dürftest Du das gar nicht zusammenpacken.

Da aber bei beiden Stoffen die Hauptgefahr Klasse 8 und beide VG III sind, dürfte das gehen, dann mit dem Eintrag.

ABER: Ob die Nebengefahr 6.1 eine Rolle spielt, entscheidet die Reederei. Wie immer wenn etwas nicht klar ausformuliert ist. Es gibt zwar Vorrangregelungen die auf die Wertigkeit von Nebengefahren hinweisen, z.B. 7.2.3.3 ist aber für LQ nicht gültig (3.4.1.2)
Gruss..aw

Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code [Re: aw_] #23446 12.05.2017 15:59
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Besten Dank für die Rückantwort.

Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code [Re: Hazardous] #30775 22.04.2021 07:46
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Claudi Online
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Hallo,

ich hole das Thema mal hoch, weil meine Frage genau um 3.4.4.1.2 IMDG-Code geht:

Wie ist .2 zu verstehen? Darf ich GG als LQ eigentlich gar nicht nicht zusammenpacken außer es ist beides VG III und reagiert nicht gefährlich miteinander?

Ich lese das so:

3.4.4.1 sagt, dass ich verschiedene GG als LQ zusammenpacken darf, wenn sie
unter .1 nicht gefährlich miteinander reagieren und
unter .2 die Trennvorschriften aus 7.2 und Spalte 16b der GG-Liste beachten werden. Ende.

Den folgenden Satz verstehe ich so:

Wenn jetzt in der Gefahrgutliste Spalte 16b einzelne Vorschriften stehen sollten, die eine Trennung erfordern, dann darf ich diese GG trotzdem als LQ zusammenpacken, wenn sie die gleiche Klasse haben, VG III haben und nicht gefährlich miteinander reagieren (vermutlich hatte man hier v.a. Säuren und Laugen im Sinn). Und nur dann muss die Erklärung in die IMO-Erklärung aufgenommen werden.

Sehe ich das richtig?

Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code [Re: Claudi] #30776 22.04.2021 09:00
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M.A.T. Offline
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Ist auch meine Lesart nach 40-2020.
Für VG III einer Klasse zusammen ist das praktisch eine Erleichterung, weil statt 16b nur 3.4.4.1.1 gilt (also 7.2.6.1). Und da der "Vermerk" nur unter .2 eingerückt steht, nicht aber eine Ebene höher, gilt er nur für .2.
M.A.T.

Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code [Re: Claudi] #30777 22.04.2021 09:25
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aw_ Offline
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Moinsen,
Der Eintrag muss rein wenn 16b entfällt bei VGIII, also Trennung wäre erforderlich, entfällt aber aufgrund 7.2.6.1.

Was ich als problematischer empfinde, ist die Entscheidung der gefährlichen Reaktion. Wie will man das Sicherstellen?
gruss..aw

Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code [Re: aw_] #30792 22.04.2021 18:52
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Claudi Online
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Antwort auf
Der Eintrag muss rein wenn 16b entfällt bei VGIII, also Trennung wäre erforderlich, entfällt aber aufgrund 7.2.6.1.


Wie ist das gemeint?
Wenn ich 2x zB Stoffe der Klasse 8 hätte, Säure + Lauge, beides VG III, müsste ich nach 16b trennen, darf aber nach 3.4.4.1.2 zusammen packen, wenn gefährl. Reaktionen ausgeschlossen sind (wie auch immer das dargelegt sein soll, Chemiker wissen da vielleicht mehr).

Wenn ich Spalte 16b sowieso nix steht zum trennen, dann kann ich LQ-GG doch frei Nase zusammenpacken, sofern keine gefährlichen Reaktionen + sofern keine Trennung der Klassen erforderlich ist?

Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code [Re: Claudi] #30796 23.04.2021 06:33
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
[quote]Wie ist das gemeint?
Wenn ich 2x zB Stoffe der Klasse 8 hätte, Säure + Lauge, beides VG III, müsste ich nach 16b trennen, darf aber nach 3.4.4.1.2 zusammen packen, wenn gefährl. Reaktionen ausgeschlossen sind (wie auch immer das dargelegt sein soll, Chemiker wissen da vielleicht mehr).

Wenn ich Spalte 16b sowieso nix steht zum trennen, dann kann ich LQ-GG doch frei Nase zusammenpacken, sofern keine gefährlichen Reaktionen + sofern keine Trennung der Klassen erforderlich ist?

Hi Claudi,
genau, aber Du fragtest ja wann der Eintrag ins Papier muss: Wenn GG zu trennen ist, man es aber zusammenpackt gem. 3.4.4.1 i.V.m. 7.2.6.1 dann muss der Eintrag in die IMO, sonst eben nicht.
gruss..aw

Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code [Re: aw_] #30798 23.04.2021 06:48
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Claudi Online
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Alles klar, danke!!! smile


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