3.4.4.1.2 of the IMDG Code
#23432
11.05.2017 19:11
|
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
Hazardous
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78 |
Hallo zusammen, ich habe eine Sendung bei der UN3264 und UN2922 zusammen verpackt sind. Beides Klasse 8, VG3 und LQ. UN2922 hat zudem die Unterklasse 6.1. . Muss ich nun auf der IMO-Erklärung :" Transport in accordance with 3.4.4.1.2 of the IMDG-Code" angeben oder wegen der Unterklasse 6.1. nicht?? Gruß Hazardous
|
|
Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code
[Re: Hazardous]
#23435
12.05.2017 08:58
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806 |
Moin, oder wegen der Unterklasse 6.1. nicht?? Gruß Hazardous Wenn das so wäre, dann dürftest Du das gar nicht zusammenpacken. Da aber bei beiden Stoffen die Hauptgefahr Klasse 8 und beide VG III sind, dürfte das gehen, dann mit dem Eintrag. ABER: Ob die Nebengefahr 6.1 eine Rolle spielt, entscheidet die Reederei. Wie immer wenn etwas nicht klar ausformuliert ist. Es gibt zwar Vorrangregelungen die auf die Wertigkeit von Nebengefahren hinweisen, z.B. 7.2.3.3 ist aber für LQ nicht gültig (3.4.1.2) Gruss..aw
|
|
Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code
[Re: aw_]
#23446
12.05.2017 16:59
|
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78
Hazardous
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Sep 2016
Beiträge: 78 |
Besten Dank für die Rückantwort.
|
|
Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code
[Re: Hazardous]
#30775
22.04.2021 08:46
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992 |
Hallo,
ich hole das Thema mal hoch, weil meine Frage genau um 3.4.4.1.2 IMDG-Code geht:
Wie ist .2 zu verstehen? Darf ich GG als LQ eigentlich gar nicht nicht zusammenpacken außer es ist beides VG III und reagiert nicht gefährlich miteinander?
Ich lese das so:
3.4.4.1 sagt, dass ich verschiedene GG als LQ zusammenpacken darf, wenn sie unter .1 nicht gefährlich miteinander reagieren und unter .2 die Trennvorschriften aus 7.2 und Spalte 16b der GG-Liste beachten werden. Ende.
Den folgenden Satz verstehe ich so:
Wenn jetzt in der Gefahrgutliste Spalte 16b einzelne Vorschriften stehen sollten, die eine Trennung erfordern, dann darf ich diese GG trotzdem als LQ zusammenpacken, wenn sie die gleiche Klasse haben, VG III haben und nicht gefährlich miteinander reagieren (vermutlich hatte man hier v.a. Säuren und Laugen im Sinn). Und nur dann muss die Erklärung in die IMO-Erklärung aufgenommen werden.
Sehe ich das richtig?
|
|
Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code
[Re: Claudi]
#30776
22.04.2021 10:00
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,856
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,856 |
Ist auch meine Lesart nach 40-2020. Für VG III einer Klasse zusammen ist das praktisch eine Erleichterung, weil statt 16b nur 3.4.4.1.1 gilt (also 7.2.6.1). Und da der "Vermerk" nur unter .2 eingerückt steht, nicht aber eine Ebene höher, gilt er nur für .2. M.A.T.
|
|
Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code
[Re: Claudi]
#30777
22.04.2021 10:25
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806 |
Moinsen, Der Eintrag muss rein wenn 16b entfällt bei VGIII, also Trennung wäre erforderlich, entfällt aber aufgrund 7.2.6.1.
Was ich als problematischer empfinde, ist die Entscheidung der gefährlichen Reaktion. Wie will man das Sicherstellen? gruss..aw
|
|
Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code
[Re: aw_]
#30792
22.04.2021 19:52
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992 |
Der Eintrag muss rein wenn 16b entfällt bei VGIII, also Trennung wäre erforderlich, entfällt aber aufgrund 7.2.6.1.
Wie ist das gemeint? Wenn ich 2x zB Stoffe der Klasse 8 hätte, Säure + Lauge, beides VG III, müsste ich nach 16b trennen, darf aber nach 3.4.4.1.2 zusammen packen, wenn gefährl. Reaktionen ausgeschlossen sind (wie auch immer das dargelegt sein soll, Chemiker wissen da vielleicht mehr). Wenn ich Spalte 16b sowieso nix steht zum trennen, dann kann ich LQ-GG doch frei Nase zusammenpacken, sofern keine gefährlichen Reaktionen + sofern keine Trennung der Klassen erforderlich ist?
|
|
Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code
[Re: Claudi]
#30796
23.04.2021 07:33
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806 |
[quote]Wie ist das gemeint? Wenn ich 2x zB Stoffe der Klasse 8 hätte, Säure + Lauge, beides VG III, müsste ich nach 16b trennen, darf aber nach 3.4.4.1.2 zusammen packen, wenn gefährl. Reaktionen ausgeschlossen sind (wie auch immer das dargelegt sein soll, Chemiker wissen da vielleicht mehr).
Wenn ich Spalte 16b sowieso nix steht zum trennen, dann kann ich LQ-GG doch frei Nase zusammenpacken, sofern keine gefährlichen Reaktionen + sofern keine Trennung der Klassen erforderlich ist? Hi Claudi, genau, aber Du fragtest ja wann der Eintrag ins Papier muss: Wenn GG zu trennen ist, man es aber zusammenpackt gem. 3.4.4.1 i.V.m. 7.2.6.1 dann muss der Eintrag in die IMO, sonst eben nicht. gruss..aw
|
|
Re: 3.4.4.1.2 of the IMDG Code
[Re: aw_]
#30798
23.04.2021 07:48
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992 |
Alles klar, danke!!! 
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|