Hallo,
die
RSEB 2017 ist ja nun veröffentlicht wurden.
Klar hat es mal wieder eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen gegeben. So stehen z.B. auf der Seite 12 und 13 der RSEB Hinweise zur Anwendung §35 bzw. §35a, denn hier gab es schon Fragen im Forum, ich denke mal die Hinweise helfen einem schon weiter.
Aber auf der Seite 38 der RSEB gibt es Hinweise zu Abschnitt 7.5.1 in der Ziffer 7-5.1 und 7-5.2, nur gibt es im ADR 2017 im Abschnitt 7.5.1
keinen Text, weil gestrichen. Das verwundert mich schon!!
Auf Seite 50 der RSEB
Abschnitt II sind neue Hinweise
- zur GbV § 8 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 (Jahresbericht des Gb),
- zur Ausnahme 18 (S) Nummer 2.1 der GGAV und
- zu § 22 Marktüberwachungsmaßnahmen der ODV
aufgenommen worden.