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RSEB 2017 #23477 25.05.2017 18:25
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Gerald Offline OP
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Hallo,
die RSEB 2017 ist ja nun veröffentlicht wurden.

Klar hat es mal wieder eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen gegeben. So stehen z.B. auf der Seite 12 und 13 der RSEB Hinweise zur Anwendung §35 bzw. §35a, denn hier gab es schon Fragen im Forum, ich denke mal die Hinweise helfen einem schon weiter.

Aber auf der Seite 38 der RSEB gibt es Hinweise zu Abschnitt 7.5.1 in der Ziffer 7-5.1 und 7-5.2, nur gibt es im ADR 2017 im Abschnitt 7.5.1 keinen Text, weil gestrichen. Das verwundert mich schon!! confused

Auf Seite 50 der RSEB Abschnitt II sind neue Hinweise
- zur GbV § 8 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 (Jahresbericht des Gb),
- zur Ausnahme 18 (S) Nummer 2.1 der GGAV und
- zu § 22 Marktüberwachungsmaßnahmen der ODV

aufgenommen worden.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.05.2017 18:27.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: RSEB 2017 [Re: Gerald] #23478 26.05.2017 07:37
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Udo Freitag Offline
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Moin Gerald,

was meinst Du mit gestrichen? In meinem ADR 2017 ist nichts gestrichen.

Gruß

Udo

Re: RSEB 2017 [Re: Udo Freitag] #23480 26.05.2017 11:16
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Gerald Offline OP
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Hallo Udo,

Antwort auf
was meinst Du mit gestrichen?


Ich habe jetzt in das ADR 2017 von zwei verschiedenen Verlagen gesehen, und da steht im Abschnitt 7.5.1 Allgemeine Vorschriften Bem. kein Text mehr! Im ADR 2015 stand da noch:"Im Sinne dieses Abschnitts gilt das Aufsetzen eines Containers, eines Schüttgut-Containers, eines Tank­containers oder eines ortsbewegli­chen Tanks auf ein Fahrzeug als Beladen und das Absetzen als Ent­laden."

Und klar verwundert mich dann der Eintrag in der RSEB 2017 zu Abschnitt 7.5.1 in Ziffer 7-5.1 und 7-5.2, bezieht sich dieser Hinweis jetzt auf den Gesamten Abschnitt 7.5.1 mit den entsprechenden Unterabschnitten, aber dann brauchte man keinen Hinweis zu Unterabschnitt 7.5.1.1 und 7.5.1.2 oder sind diese Hinweise extra zu beachten?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: RSEB 2017 [Re: Gerald] #23481 26.05.2017 12:31
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Udo Freitag Offline
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Hallo Gerald,

Du hast recht. Die Bemerkung unter der Überschrift wurde gestrichen. Die Bemerkung wurde entbehrlich, da die Tätigkeiten des Verladen (Verlader) und des Entladens (Entlader) in Kapitel 1.2 "Begriffsbestimmungen" beschrieben sind.

Siehe: OTIF/RID/RC/2015/37

Die Auslegungshinweise beziehen sich auf den jeweils genannten Abschnitt bzw. Unterabschnitt und nicht mehr.


Gruß

Udo

Re: RSEB 2017 [Re: Udo Freitag] #23487 30.05.2017 19:08
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Gerald Offline OP
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Hallo Udo,
besten Dank für die Antwort, hatte ich mir auch so gedacht.

Im Anhang ist die überarbeitete Version, welche die Verbindung ADR 2017 und RSEB 2017 zu diesen Abschnitt bzw. Unterabschnitt wieder gibt.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument

Gruss aus Unterfranken

Gerald

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