Hallo King_Louie_21,
Bergungsgroßverpackungen benötigen demzufolge diese Kennzeichnung anscheinend nicht.
Zwar ist unter Unterabschnitt 5.2.1.3 die Bergungsgroßverpackungen
nicht enthalten, aber ich würde die Schriftgröße für "BERGUNG" trotzdem 12mm verwenden.
Ich gehe mal davon aus, das hier wieder mal was vergessen wurde. Die Änderung mit der Schriftgröße wurde erstmalig im ADR 2013 eingeführt, da aber z.b. eben nicht bei Unterabschnitt 5.2.1.3, was dann im ADR 2015 bei Unterabschnitt 5.2.1.3 nachgeholt wurde.
Die Bergungsgroßverpackungen wurden erst im ADR 2015 in 1.2.1 bzw. Absatz 6.6.5.1.9 aufgenommen, aber natürlich unter Unterabschnitt 5.2.1.3 vergessen. Leider ist dies beim ADR 2017 wohl bis jetzt noch niemand aufgefallen.