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UN1268 ein Marine Pollutant bei kleinen Mengen? #23593 02.07.2017 10:57
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Fritz Offline OP
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Guten Tag,

ich muss ein Container verschiffen und brauche kurz Hilfe.

Es handelt sich um UN1268 Klasse 3 (Erdöldestillate). Verschifft werden müssen 3 spezielle Probebehälter (je 600ml) und zwei spezielle Glasbehälter (je 1 Liter). Alles verpackt in einem Metallbehälter für Proben. Ich weiß nicht genau, was ich auf dem Beförderungspapier angeben muss und wie ich den Container markieren muss.

Handelt es sich um begrenzte Mengen (Verpackungsgruppe III alles unter 5L, Verpackungsgruppe II alles unter 1L), ist es "Marine Pollutant" (kein Marine Pollutant bei Nettomenge je Einzelverpackung unter 5L).

Wenn es sich um begrenzte Mengen handelt, MUSS ich es unter begrenzte Mengen verschiffen, oder DARF ich es auch unter Klasse 3?


Und wie verhält es sich, wenn ich dieses Gefahrgut in einem Tank Container verschiffe? Marine Pollutant, ja oder nein?

Vielen Dank!
Fritz

Zuletzt bearbeitet von Fritz; 02.07.2017 10:59.
Re: UN1268 ein Marine Pollutant bei kleinen Mengen? [Re: Fritz] #23594 03.07.2017 09:02
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Stefan82 Offline
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Hallo Fritz,
LQ ist kein muss. Du darfst es auch als Gefahrgut der Klasse 3 verschicken.

MP muss in der IMO-Erklärung angegeben werden, egal ob LQ oder Klasse 3, muss aber nicht auf dem Versandstück selbst angebracht werden, da < 5 L.

Tankcontainer:
Wie gesagt, MP unabhängig der Menge, hier natürlich voll zu kennzeichnen.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: UN1268 ein Marine Pollutant bei kleinen Mengen? [Re: Stefan82] #23595 03.07.2017 11:49
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DJSMP Offline
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Ich denke, dass sich hier 2.10.2.7 IMDG-Code anwenden lässt.

2.10.2.7 Meeresschadstoffe in Einzelverpackungen oder zusammengesetzten Verpackungen mit einer Nettomenge je Einzel- oder Innenverpackung von höchstens 5 L bei Flüssigkeiten oder einer Nettomasse je Einzel- oder Innenverpackung von höchstens 5 kg bei festen Stoffen unterliegen keinen anderen auf Meeresschadstoffe anwendbaren Vorschriften dieses Codes, sofern die Verpackungen die allgemeinen Vorschriften in 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen. Im Falle von Meeresschadstoffen, die auch die Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse erfüllen, finden alle Vorschriften dieses Codes, die für etwaige weitere Gefahren gelten, weiterhin Anwendung.

Heisst in Kurzfassung: Du kannst (nicht musst!) auf die Deklaration als MP verzichten und nur auf Klasse 3 deklarieren, also kein Baum/Fisch und kein MP Eintrag in der IMO. Das setzt aber vorraus, dass du die anwendbaren Vorschriften (z.B. hinsichtlich Verpackung) dieses zitierten Unterabschnitts einhältst.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 03.07.2017 11:51.

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