Hallo Herr Klee,
die für innerstaatliche Beförderungen geltende Sonderregelung in der Rn 10011 (extra Grenzwerte 50 kg, 200 l, 250 kg, 500 kg für verschiedene Klassen) wurde mit der 4. GGVSÄndV vom 13.4.1993 abgeschafft. Allerdings ist mir eine Regelung mit den 1000 kg/l nicht bekannt. Viel älter ist jedoch die Regelung mit den 50 kg/3000 kg. Sie wurde durch die GGVS von 1985 schon auf die o. g. differenzierte Regelung umgestellt.
Vielleicht meinte der Feuerwehrmann auch nur die 1000-Punkte-Regel, dann wäre er aktuell und hätte nur die Kilogramm mit den Punkten verwechselt.