Druckgefäß im Löschbehälter verbaut
#23775
02.08.2017 17:55
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MaxiNowa
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Moin Gefahrgutkollegen,
ich habe einen aktuellen Fall mit oben genanntem Thema.
Ein Kunde von mir vertreibt Löscheinrichtungen, zerlegt, um diese beim Kunden zu montieren. Dabei sind Löschbehälter mit einem Löschmittel und zusätzlich IM Löschbehälter verbaut ist ein Druckgefäß mit Stickstoff. Dieses ist aber unter keinen Umständen sichtbar und nicht aus dem Löschbehälter zu entfernen.
Wie würdet Ihr hier markieren? Verpackt wird noch in einen Karton = Overpack mit UN1066 und Gefahrzettel 2.2. Würdet Ihr den Löschbehälter zusätzlich mit Overpack etc. markieren, falls das Packstück mal beschädigt wird und das markierte Druckgefäß eh nie sichtbar ist? Zusammengesetzte Verpackung geht sowieso nicht.
Lieben Dank und Gruß Maximilian
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Re: Druckgefäß im Löschbehälter verbaut
[Re: MaxiNowa]
#23776
02.08.2017 17:56
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MaxiNowa
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Geht um ADR, Deutschland, national
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Re: Druckgefäß im Löschbehälter verbaut
[Re: MaxiNowa]
#23784
03.08.2017 23:24
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Gerald
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Hallo Maximilian, und zusätzlich IM Löschbehälter verbaut ist ein Druckgefäß mit Stickstoff. Ich würde UN 3363 nehmen, dann bist nach Unterabschnitt 1.1.3.1 b) vom ADR befreit. Das es mit der Zuordnung zu UN 3363 zu Problemen kommen kann ist dem UN-Expertenausschuss auch schon aufgefallen, und aus diesem Grund wird es im ADR 2019 eine Änderung im Bezug "Abschnitt 2.1.5 (neu) Zuordnung von Gegenständen als Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g." geben und es werden zwölf neue Einträge im Kapitel 3.2 (UN 3537 bis UN 3548) dazu kommen. Nachlesen kannst Du das in der "Gefährlichen Ladung" Heft 07/2017 auf der Seite 32 bis 34 in einem Beitrag von Herrn Conrad.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Druckgefäß im Löschbehälter verbaut
[Re: MaxiNowa]
#23793
05.08.2017 07:11
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MaxiNowa
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Hallo Gerald,
vielen Dank für den Tipp - in diesem Zusammenhang macht es aber Sinn sich das von einer Behörde (z.B. BAM) abnehmen zu lassen oder? Auch wenn es nur für die nächsten 2 Jahre ist.
Danke nochmals fürs Feedback und Gruß Maximilian
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Re: Druckgefäß im Löschbehälter verbaut
[Re: MaxiNowa]
#23804
10.08.2017 08:07
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Moin, ich weiß ja nicht wie die Geräte aufgebaut sind. Könnte man die nicht vielleicht unter UN 1044 versenden?
Gruß Markus
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Re: Druckgefäß im Löschbehälter verbaut
[Re: MaxiNowa]
#23825
15.08.2017 07:55
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Claudi
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aufpassen, ich kenne löschmittelbehälter, deren beschreibung zu keiner der beschreibungen in SV 225 passen.
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Re: Druckgefäß im Löschbehälter verbaut
[Re: MaxiNowa]
#23827
15.08.2017 09:45
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aw_
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UN1044 geht nur wenn es sich dabei um einen Feuerlöscher handelt. Diese unterscheiden sich von stationären Löscheinrichtungen. SV225 listet die möglichen Löscher auf. SV594 gibt Bedingungen vor, um die Löscher befreit versenden zu können.
UN3363 mit Verweis auf 1.1.3.1 b) gilt nur, wenn gem. GGVSEB, Anlage 2, 2.1 b) die Geräte als Produkte oder überwachungsbedürftige Anlage dem Produktsicherheitsgesetz unterliegen. Das kann nur der Hersteller bestätigen. Ist man trotzdem unsicher, bei der Behörde (BAM) anfragen.
UN3164 wäre auch eine Option sofern SV371 zutrifft. ABER: Für diese UN-Nummern gelten restriktivere Vorschriften für Luft/See
Ansonsten: UN1066 egal ob stationär oder separate Druckbehälter. Wobei es sich lohnt SV653 zu prüfen. Damit würde zumindest das Beförderungspapier gem. ADR entfallen.
Sind die Behälter nach ADR markiert, kann man die Außenverpackung als Umverpackung kennzeichnen. Ist die Außenverpackung stabil genug etc. kann diese auch als Verpackung fungieren - ohne Umverpackung. gruss..aw
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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