Tja,
in 3.4.1 steht, wie gekennzeichnet werden muß, wenn man als LQ versendet. Steht aber nix, daß man nicht mehr draufkleben darf, als vorgeschrieben.
Ich kenne LQ-Trays, in denen eine un-codierte Verpackung mit allen Gefahrgutdaten steht. Aber oben auf dem Tray ist die Raute und somit wird in erster Instanz als LQ versendet. Man sieht aber durch die Folie das Gefahrgutlabel und die UN-Nummer. Ist trotzdem richtig. Ich darf ja mehr machen, als erforderlich.
Ich würde aber in Kemal´s Fall, wenn, dann nur die UN-Nummer dazu kleben und auf keinen Fall das eigentliche Gefahrgutlabel - auch wenn es ein guter Hinweis auf die eigentliche Gefahr wäre.
Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer