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Anbringen von Placards bei LKW Transporten #23969 28.09.2017 13:25
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Ich habe eine Frage hinsichtlich des Anbringens von Placards am LKW der Stückgüter mit Gefahrgut Klasse 8 befördert. Bei LQ Transporten nach Kapitel 3.4 ADR muss der LKW mit Placards gekennzeichnet werden, wenn mehr als 8t Bruttogesamtmasse gefährliche Güter transportiert werden 3.4.13 ADR (Placard LQ 3.4.7.1). Gibt es solche Mengenbegrenzung auch bei "normalen" Stückguttransporten im LKW bei gefährlichen Gütern ?
Viele Grüße WBOA smile

Re: Anbringen von Placards bei LKW Transporten [Re: WBOA2] #23970 28.09.2017 13:59
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Hallo, möglicherweise ist hier ein Großzettel als Kennzeichen angesprochen? In 3.4.7.1 gibt es keine Placards, sondern nur Kennzeichen mit den Großzettel-Abmessungen. Falls Sie die Bezettelung mit Großzetteln bei Stückgütern meinen, kann aus der 100-Punkte-Regel abgeleitet werden. Da in 1.1.3.6.2 das Kapitel 5.3 aufgeführt wird, gelten dessen Bestimmungen bei Einhaltung der 1000 Punkte nicht.
Gruß
M.A.T.

Re: Anbringen von Placards bei LKW Transporten [Re: WBOA2] #23972 28.09.2017 15:30
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Hallo M.A.T.,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich um Großzettel. Wenn ich einen Gefahrguttransport größer 1000 Punkte mit Stückgütern auf einem LKW habe, muss der LKW die orangenen Tafeln vorne und hinten angebracht haben.
Muss ich zusätzlich die Großzettel am LKW anbringen ? Gibt es da eine Mengenbegrenzung ? Mir wurde gesagt ab 4000 kg Stückgütergesamtgewicht auf dem LKW. Ich finde diese Zahl im ADR in Kapitel 5 nicht. Im IMDG-code aber unter 5.3.2.1.
Deswegen habe ich 3.4.7.1 angesprochen (nur zum besseren Verständnis).
Gruß WBOA2

Re: Anbringen von Placards bei LKW Transporten [Re: WBOA2] #23973 28.09.2017 15:48
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Ich verstehe Ihren Hinweis auf IMDG nicht. Der Hinweis betrifft nicht Großzettel. Für ADR (Versandstücke) stehen die Bestimmungen abschließend in 5.3.1.5 und betreffen m.E. nur Kl. 1 und 7. Von einer Grenzgröße ist mir nichts bekannt.
Gruß
M.A.T.

Re: Anbringen von Placards bei LKW Transporten [Re: WBOA2] #23974 28.09.2017 17:04
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Hallo,
also nun mal der Reihe nach.

Antwort auf
Bei LQ Transporten nach Kapitel 3.4 ADR muss der LKW mit Placards gekennzeichnet werden,


Kapitel 3.4 (LQ) ist eine Freistellungsmöglichkeit, wobei der Abschnitt 3.4.1 zu beachten ist. Hier findest Du auch keinen Hinweis auf das Anbringen von Placards. Nur in Abschnitt 3.4.13 "Beförderungseinheiten mit einer höchst­zulässigen Gesamtmasse über 12 Ton­nen,..."und Abschnitt 3.4.14 festgelegten Kennzeichen kann verzichtet werden, ... die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthalten, 8 Tonnen je Beförderungseinheit nicht überschreitet."

Wir reden hier von Kennzeichen nach Abschnitt 3.4.7 und nicht von Großzettel (Placards) nach Kapitel 5.3.

Antwort auf
Anbringens von Placards am LKW der Stückgüter mit Gefahrgut Klasse 8 befördert.


Das Anbringen von Großzetteln (Placards) bei Stückgutverkehr trifft nur für die Klasse 1, siehe Absatz 5.3.1.5.1 und Klasse 7 siehe Absatz 5.3.1.5.2 zu.

@ M.A.T.
Antwort auf
Ich verstehe Ihren Hinweis auf nicht.


Es gibt eine Besonderheit im IMDG-Code, wenn Fahrzeuge auf Schiffen verladen werden bzw. nach IMDG-Code fahren (z.b. Fähren) dann sind Großzettel am Fahrzeug mit Stückgut anzubringen. Steht in IMDG-Code 5.3.1.1:
- alle vier Seiten
- „durch geeignete Methoden“
- mindestens drei Monate im Seeverkehr befunden haben.


Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.09.2017 17:14.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Anbringen von Placards bei LKW Transporten [Re: Gerald] #23975 28.09.2017 17:35
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Hallo, Gerald,
bis auf den letzten Punkt stimmen wir überein.
Die Besonderheit des IMDG ist mir schon klar, darum hatte ich ja darauf hingewiesen, daß in der Fundstelle 5.3.2.1 des Fragers eben nicht Großzettel betroffen sind (dort geht es um die UNNR). Da es hier aber um ADR geht wollte ich die Diskussion nicht noch durch die m.E. irrelevante richtige Fundstelle komplizieren.
Schönen Gruß
M.A.T.

Re: Anbringen von Placards bei LKW Transporten [Re: WBOA2] #23976 29.09.2017 08:36
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Guten Morgen, M.A.T. und Gerald,

vielen Dank für Eure Kommentare. Das hilft gut weiter und bestätigt mich in meiner Meinung zu dem Thema.

Viele Grüße WBOA2


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