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IMDG-Code 5.4.4.2, neuer Passus #39115 18.06.2025 09:42
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SAFETY_Patrick Offline OP
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Hallo zusammen, ich bin da im IMDG-Code (Amdt. 42-24) auf den neuen Passus gestossen:


5.4.4.2
Eine Bescheinigung, nach der ein Stoff oder ein Gegenstand von den Vorschriften des IMDG-Codes ausgenommen ist und auf die in einer Sondervorschrift, die einer einzelnen Eintragung in der Gefahrgutliste zugeordnet ist, verwiesen wird, ist zusammen mit den nach SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung vorzulegen.

Kann mir jemand erklären, was das genau für eine Auswirkung hat?
Muss ich jetzt immer wenn ich ein Gefahrgut nach Sondervorschrift versende, dies deklarieren und wo soll das deklariert werden? Beim SOLAS Regel VI/2, geht es ja hauptsächlich um das VGM.

Danke euch smile

Zuletzt bearbeitet von SAFETY_Patrick; 18.06.2025 09:42.
Re: IMDG-Code 5.4.4.2, neuer Passus [Re: SAFETY_Patrick] #39116 18.06.2025 09:52
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M.A.T. Online
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Hallo und Willkommen,
Ihre Frage: nein. Der Wortlaut der neuen Bestimmung verknüpft zwei Bedingungen. Es muß eine Freistellungsbescheinigung vom IMDG-Code bestehen, und es muß in der zutreffenden SV auf diese Bescheinigung verwiesen werden. Nur dann ist die Vorlage (und faktisch damit die Mitführung) verlangt. Ist eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, greift die 5.4.4.2 logischerweise nicht.
Diese Bescheinigung muß mit den sonstigen Angaben zur Ladung der Reederei vorgelegt werden; aber vorzulegen ist auch dann sinnvoll, wenn es nicht nach IMDG vorgeschrieben ist.
Der Sinn ist m.E. recht eindeutig: es soll vermieden werden, daß es zu langen Diskussionen im Vorfeld der Beförderung zwischen Versender und Reederei kommt weil unklar ist, ob ein Gut nun eine Freistellung erhalten hat oder nicht.
Aber Vorsicht: jede Reederei hat ihre eigenen Beförderungsbedingungen. Die können schärfer als die des Codes sein, und evtl. eine Freistellung aushebeln. Vorher also abklären.
Gruß
M.A.T.

Re: IMDG-Code 5.4.4.2, neuer Passus [Re: M.A.T.] #39118 18.06.2025 12:04
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SAFETY_Patrick Offline OP
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vielen Dank für deine Antwort:-)


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