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Klassifizierung 6.1 Pestizide/inhalationstoxisch #24070 23.10.2017 16:06
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M.A.T. Online OP
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Guten Abend zusammen,
wie ist zuzuordnen, wenn ein inhalationstoxischer Stoff ein Pestizid ist (eindeutig innerhalb der Grenzwerte gemäß 2.2.61.1 ADR)? Ist dann gemäß 2.2.61.1.11.2 die Inhalationstoxizität eine Nebengefahr und man muß zB T4/UN 3382 wählen, oder bleibt es bei einer Pestizidzuordnung aus T6? Aus 2.2.61.1.11 i.V.m. 2.1.1.2 würde ich schließen, daß die zutreffendste N.A.G. aus T6 stammt. Auch, weil ein Pestizid ja normalerweise versprüht wird und damit die Inhalationstoxizität immer gegeben ist.
Ich habe das Gefühl, etwas zu übersehen - vielleicht kann mich hier jemand von der Leitung schieben?
Vielen Dank im voraus.
M.A.T.

Re: Klassifizierung 6.1 Pestizide/inhalationstoxisch [Re: M.A.T.] #24092 27.10.2017 15:17
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Servus M.A.T.,

ich kann nicht ganz nachvollziehen, was die Problematik ist. Einen Vorrang der Inhalationstoxizität kann ich in 2.2.61.1 nicht erkennen. Die Klassifizierung soll ja immer möglichst genau festgelegt werden. Wenn keine Einzeleintragung vorliegt, ist das nächstliegende die Gattungseintragung. Hier wären wir wohl schon richtig. Bekannt ist, dass ein bestimmtes Pestizid vorhanden ist, das in die Klasse 6.1 gehört, da Werte nach 2.2.61.1.7 überschritten sind. So sind wir bei T6 oder T7, je nach Aggregatzustand.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Klassifizierung 6.1 Pestizide/inhalationstoxisch [Re: M.A.T.] #24100 02.11.2017 12:21
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Gandalf Offline
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Hallo M.A.T.,
es ist immer die speziellere Eintragung zu nehmen, also eben "Pestizid" und nicht "flüssiger Stoff". Dafür sind ja auch (in deinem Fall), abhängig vom Aggregatzustand, eben die Gruppen T6 oder T7 vorgesehen. Alfred hat es ja auch schon gesagt. Ist das Pestizid bzw. die Inhaltskomponente evtl. schon namentlich genannt? Ansonsten bliebe UN 2902 oder UN 2588.
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 02.11.2017 12:22.
Re: Klassifizierung 6.1 Pestizide/inhalationstoxisch [Re: M.A.T.] #24101 05.11.2017 13:36
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Hallo, zusammen, Gandalf und Herr Winklhofer,
danke für die Hilfe. Mein Problem war, daß ich nicht wußte ob "Inhalationstoxizität" oder "Pestizid" die genauere Eintragung ist. Sie beide gehen ja in dieselbe Richtung (was auch meine Vermutung war). Dann werde ich den Stoff bei die Pestizide packen.
Herzlichen Danke für die Hilfe, und einen schönen Sonntag noch!
M.A.T.

Re: Klassifizierung 6.1 Pestizide/inhalationstoxisch [Re: M.A.T.] #24118 13.11.2017 12:33
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Der Vorrang für Pestizide ist in der Klasse 6.1 durchaus nachvollziehbar, jedoch würde 2.2.61.3 j) bei beim Einatmen sehr giftigen Stoffen eigentlich in eine andere Richtung deuten; j) steht aber nicht bei T5 bzw. T7, sondern bei TF1!
Bei mehr als einer Gefahr hat allerdings gemäß 2.1.3.5.3 h) die Inhalationstoxizität PGI Vorrang, damit kommt man wohl in die "Stoffgruppe" mit "beim Einatmen giftiger Stoff". Entscheidend ist dabei natürlich auch, dass der Stoff wirklich die Inhalationstoxizität für Verpackungsgruppe I erfüllt (das geht aus ihrer Anfrage nicht hervor), sonst ist das nicht wirklich relevant!

Zuletzt bearbeitet von DFK; 13.11.2017 15:01.
Re: Klassifizierung 6.1 Pestizide/inhalationstoxisch [Re: DFK] #24120 14.11.2017 10:25
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Hallo, DFK, für diesen Hinweis.
Die Quelle 2.1.3.5.3 h) - gilt die nicht ausschließlich, wenn zwischen den dort aufgeführten Gefahrklassen abzuwägen ist? Damit würde die Entscheidung zwischen Pestizideintrag und TIH-Eintrag nicht betroffen, weil ja beides (ohne Flp.) in derselben Klasse ist. Oder?
Den Verweis auf 2.2.61.3 j)würde ich ähnlich eingeschränkt sehen, nämlich nur, wenn auch ein FLP existiert. Das war bei meinem Stoff aber nicht so, der ist nicht brennbar.
Schöner Gruß
MAT

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 14.11.2017 14:49. Bearbeitungsgrund: Tippfehler

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