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Fahrzeug bei <1000 Punkte Exp. Diesel? #24093 28.10.2017 11:42
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BigBang Offline OP
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Beiträge: 3
Guten Tag,

ich habe meinen ADR Schein (Mit Klasse 1) in Schweden gemacht. In den Schulungsunterlagen dort steht eindeutig, das das Fahrzeug bei <1000 Punkte von den Anforderungen für EXII und EX III Fahrzeugen befreit ist. Ich deute das so, das das Fahrzeug jeder x-beliebige PKW sein kann, egal ob Benziner oder Diesel. Meine Frage lautet: Gilt das in Deutschland ebenso, oder hat man hier zusätzliche Anforderungen.

Danke für die Hilfe !

Zuletzt bearbeitet von BigBang; 29.10.2017 13:47.

I'm the pyrotechnician. If I start to run, you better try to keep up...
Re: Fahrzeug bei <1000 Punkte Exp. Diesel? [Re: BigBang] #24094 28.10.2017 18:50
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
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Hallo BigBen,

Antwort auf
bei <1000 Netto Explosiv Masse von den Anforderungen für EXII und EX III Fahrzeugen befreit ist.


Du schreibst Du schreibst "1000 NEM", wobei Du die Maßeinheit vergessen hast, aber ich gehe mal von "kg" aus. Und somit scheinst Du da was zu verwechseln. Und zwar kleiner 1000 Punkte nach Unterabschnitt 1.1.3.6, dann hättest Du recht. Steht in Absatz 1.1.3.6.2, vierte Strichaufzählung, kein Hinweis bei Kapitel 7.2 auf "V2"!

Z.b. steht bei UN 0333, 0334, 0335 und 0336 (Feuerwerkskörper) in Spalte 16 der Eintrag "V2", was bedeutet: "Die Versandstücke dürfen nur in Fahrzeuge EX/II oder EX/III, die den jeweiligen Vorschriften des Teils 9 entsprechen, verladen werden. ..."

Aber bei UN 0336 steht in Spalte 6 die Sondervorschrift 651, dass bedeutet: "Die Sondervorschrift V 2 (1) ist nicht an­wendbar, wenn die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit nicht höher ist als 4000 kg, vorausgesetzt die Netto­explosivstoffmasse je Fahrzeug ist nicht höher als 3000 kg."

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.10.2017 19:07.

Gruss aus Unterfranken

Gerald

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