Ausnahme 18
#24160
27.11.2017 13:02
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ADR71
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Hallo Zusammen,
Frage 1: kennt sich jemand mit Ausnahme 18 aus? Gilt dies nur für Tankfahrzeuge? Kann jemand verständlich erklären was diese Ausnahme beinhaltet?
Frage 2: wir haben einen Transport von einem (IBC) à 800 ltr. UN 1133 Abfall Klebstoffe, 3, II, umweltgefährdend ÜS + BS werden dem Fahrer übergeben ist hier noch ein zusätzliches Beförderungspapier notwendig? Oder läuft eben sowas über Ausnahme 18?
Gruß ADR71
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Re: Ausnahme 18
[Re: ADR71]
#24161
27.11.2017 13:44
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M.A.T.
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Hallo, die GGAV 18 gilt überhaupt nur für Versandstücke (2.1) und leere Tfz (2.2). Die Mengengrenzen nach 1000 Punkte müssen eingehalten werden. Was ÜS und BS bedeutet weiß ich leider nicht. Gruß M.A.T.
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Re: Ausnahme 18
[Re: M.A.T.]
#24162
27.11.2017 14:14
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ADR71
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Hallo M.A.T.
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Was sind denn Versandstücke 2.1 ?
ÜS = Übernahmeschein BS = Begleitschein
Gruß ADR71
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Re: Ausnahme 18
[Re: ADR71]
#24169
28.11.2017 16:07
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M.A.T.
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Hallo, danke für die Langformen. 2.1 / 2.2 bezieht sich auf die Gliederungsnummer in der Anlage zur GGAV Nr. 18. Gruß M.A.T.
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Re: Ausnahme 18
[Re: M.A.T.]
#24193
30.11.2017 14:44
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Gandalf
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Hallo ADR71, ÜS + BS werden dem Fahrer übergeben Üblicherweise werden Entsorgungsvorgänge entweder über einen ÜS oder einen BS dokumentiert, nicht mit beidem oder? Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 30.11.2017 14:44.
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Re: Ausnahme 18
[Re: ADR71]
#24194
01.12.2017 09:41
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aw_
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Hallo Zusammen,
Frage 1: kennt sich jemand mit Ausnahme 18 aus? Gilt dies nur für Tankfahrzeuge? Kann jemand verständlich erklären was diese Ausnahme beinhaltet?
Frage 2: wir haben einen Transport von einem (IBC) à 800 ltr. UN 1133 Abfall Klebstoffe, 3, II, umweltgefährdend ÜS + BS werden dem Fahrer übergeben ist hier noch ein zusätzliches Beförderungspapier notwendig? Oder läuft eben sowas über Ausnahme 18?
Gruß ADR71 Moin, Ausn. 18, 2.1: Man darf ohne Beförderungspapier befördern wenn es sich um Werksverkehr handelt (Eigene: - Ware -Lager zu Lager und - Personal welches befördert) und 1000 Punkte nicht überschritten werden. Dein IBC mit 800 L VG II funktioniert nicht, da aufgrund Beförderungskategorie 2 der Wert 800 mit 3 zu multiplizieren ist. Egal ob voll oder restentleert. Ausn. 18, 2.2 Gilt für Tankfahrzeuge. Dort reicht das alte Beförderungspapier aus. gruss..aw
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Re: Ausnahme 18
[Re: ADR71]
#25227
09.08.2018 20:28
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Goddi
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Moin moin aus dem Norden, Sry wenn ich das Thema wieder aufgreife obwohl es wahrscheinlich lang und breit irgendwo diskutiert wurde.
Ich bin neu hier im Forum und bin in dem Betrieb wo ich arbeite erst seit ein paar Tagen als Gb berufen worden.
Nur hatte ich vor ein paar Tagen mit unserem versandleiter eine Diskusion über den Transport von Lithium Ionen Akkus. Zu dem Szenario: Ein Fahrer von uns holt bei einem Kunden ein Akku ab weil dieser vllt zu schnell entlädt etc. Muss der Fahrer nun für diesen einen Akku ein Beförderungspapier erstellen oder etwas anderes?
Grüße Goddi
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Re: Ausnahme 18
[Re: Goddi]
#25229
09.08.2018 22:48
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Gerald
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Hallo Goddi, Muss der Fahrer nun für diesen einen Akku ein Beförderungspapier erstellen oder etwas anderes? Das ist nicht Aufgabe des Fahrzeugführers sondern Pflicht des Beförderers, steht in GGVSEB §19 Absatz 2 Ziffer 5. a)!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Ausnahme 18
[Re: ADR71]
#25230
10.08.2018 07:19
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Goddi
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Guten morgen Gerald,
danke für deine Antwort gruß Goddi
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Re: Ausnahme 18
[Re: Gerald]
#25235
10.08.2018 14:46
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DJSMP
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Hallo Goddi, Muss der Fahrer nun für diesen einen Akku ein Beförderungspapier erstellen oder etwas anderes? Das ist nicht Aufgabe des Fahrzeugführers sondern Pflicht des Beförderers, steht in GGVSEB §19 Absatz 2 Ziffer 5. a)! Wenn ich das so lese, befürchte ich auch, dass dem Unternehmen noch nicht klar ist, dass das übergebende Unternehmen Verlader im Sinne der GGSVEB ist.
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