Entsorgung von Gebinden mit UN 1760 Rückständen
#24306
15.01.2018 16:20
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Zuckert
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Hallo,
wir möchten leere, ungereinigte Gebinde entsorgen, in denen sich „LITHSOLVENT CS“ mit der UN Nr. 1760 befand. Es handelt sich um 60 Liter Kanister mit Restanhaftungen, welche in einer Mulde gesammelt und dann abgeholt werden sollen. Muss dies als Gefahrgut-Transport deklariert werden? Wenn ja, wie würde hier die Kennzeichnung und Beschilderung des Fahrzeuges und der Mulde aussehen? Und welche Papiere müssen wir erstellen (Lieferschein/Beförderungspapier?) Benötigt der Fahrer hierzu einen ADR-Schein? Wann fällt so etwas unter gefährlichen Abfall, und damit unter das Abfallrecht? Jede Menge Fragen  Kann mir hier jemand weiterhelfen? Danke im Voraus!
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Re: Entsorgung von Gebinden mit UN 1760 Rückständen
[Re: Zuckert]
#24307
15.01.2018 16:44
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Gerald
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Hallo, warum nimmst Du nicht die UN 3509 unter Nutzung der Sondervorschrift 663? In der 663 in Kapitel 3.3 findest Du Hinweise, was zu beachten ist. Kleiner Nachtrag noch: Unter Beförderung von leeren ungereinigten Verpackungen findest Du ein Merkblatt der IHK Schwaben zu diesem Thema.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.01.2018 17:25.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Entsorgung von Gebinden mit UN 1760 Rückständen
[Re: Gerald]
#24313
16.01.2018 12:37
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Zuckert
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Hallo Gerald,
Danke für deine Hilfe! Aber wie ist denn eine "generelle Freistellung" definiert? Bedeutet dies, dass ich keinerlei ADR-Vorschriften anwenden muss?
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Re: Entsorgung von Gebinden mit UN 1760 Rückständen
[Re: Zuckert]
#24314
16.01.2018 12:54
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M.A.T.
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Hallo, eine Freistellung, daß keinerlei ADR-Vorschriften zu beachten seien, existiert nur für einige wenige namentlich genannte Stoffe, wie Sie sicher wissen (weder die UN 1760 noch die UN 3509 sind freigestellt; siehe dazu auch den Vorbehalt am Ende der SV 663). In allen anderen Fällen - auch bei unter 1000 Punkten - handelt es sich nur um Erleichterungen. Falls alle betroffenen Personen korrekt nach 1.3 unterwiesen wurden sollte es keine Probleme geben, den Transport sauber nach 1.4 abzuwickeln. Gruß M.A.T.
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Re: Entsorgung von Gebinden mit UN 1760 Rückständen
[Re: M.A.T.]
#24322
17.01.2018 17:33
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Winklhofer
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
wenn bei leeren ungereinigten Verpackungen die Bedingungen des Unterabschnitts 1.1.3.5 ADR eingehalten werden, ist eine Komplettfreistellung vom ADR denkbar. Erläuterungen zu diesem Unterabschnitt können in der Nr. 1-12 RSEB entnommen werden.
Gruß aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: Entsorgung von Gebinden mit UN 1760 Rückständen
[Re: Zuckert]
#24323
18.01.2018 10:20
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M.A.T.
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Hallo, Herr Winklhofer, danke für den Hinweis - das ist eine viel elegantere Lösung, die ich bisher überhaupt nicht auf dem Radar hatte. Gruß M.A.T.
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Re: Entsorgung von Gebinden mit UN 1760 Rückständen
[Re: Zuckert]
#24324
19.01.2018 14:07
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Udo Freitag
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Hallo,
um den Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR anwenden zu können, muss der Inhalt neutralisiert werden.
Gruß
Udo
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