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Lithium-Metall-Batterie #24363 25.01.2018 16:13
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Tanja_GB Offline OP
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Hallo,

wir müssen 2 Lithium-Metall-Batterien verschicken. Im Datenblatt der Batterien steht: Non-restricted for transport/
Non-assigned to Class 9
according to the UN Recommendations on the transport of dangerous goods– Model Regulations.

Kann das sein? Mir ist keine Ausnahme bekannt. Kann jemand helfen? Es handelt sich nicht um Knopfzellen, sondern um 3.6 V Primary lithium-thionyl chloride (Li-SOCl2)AA-size bobbin cells.

Re: Lithium-Metall-Batterie [Re: Tanja_GB] #24364 25.01.2018 16:52
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gefahrgutbaer Offline
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Hi,
die Angaben im MSDS sind in der Regel nur Handlungshinweise.
Laut der oben aufgeführten Beschreibung könnte es sich hier um Lithium Metall Batterien mit einem Lithiumgehalt kleiner 2 Gramm handeln welche nicht den Markierungsvorschriften für die Klasse 9 unterliegen.
Dennoch handelt es sich hierbei um Gefahrgut.
Im ADR und IMDG-Code gibt es hierzu die SV 188 und in der Luftfracht die PI 968 Teil II.
Diese Sondervorschriften ermöglichen eine Erleichterung bei der Beförderung und Dokumentation.
Die Angaben über den Gehalt an Lithium in der Batterie gehen meist nicht aus dem MSDS sondern nur aus dem Produktdatenblatt hervor.
Erst mit diesen Informationen ist eine zweifelsfreie Einstufung möglich.
Des Weiteren sollte der Nachweis über den Test nach Abschnitt 38.3 des UN Handbuch für Prüfungen und Kriterien vorliegen. Hieraus geht hervor ob es sich um eine geprüfte, zugelassenen Batterie handelt.

Gruß
Markus

Re: Lithium-Metall-Batterie [Re: Tanja_GB] #24367 25.01.2018 18:48
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Tanja_GB Offline OP
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Hallo Markus,

der Test alleine reicht nicht aus. Ich benötige auch eine Bestätigung, dass die Batterien/Zellen nach einem Qualitätsmanagement gefertigt wurden. Das sind alles Vorgaben, die mir bekannt sind. Ich habe das Datenblatt vorliegen und der Lithiumgehalt ist ungefähr 0,7 g.

Die PI 968 Teil II sagt doch aus, dass ich eine Markierung benötige, auch unter 1 g bzw. 2 g.

Gruß Tanja

Re: Lithium-Metall-Batterie [Re: Tanja_GB] #24368 25.01.2018 19:39
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Tanja,

mit dem QM-Nachweis hast du natürlich Recht.
Darf ich davon ausgehen das die Lithium Batterie ohne Ausrüstung zum Versand kommt. Also als UN 3090. Dann liegst du mit den 0,7g in dem Bereich in welchem Du die Erleichterungen in Anspruch nehmen kannst.
Also keine Verpackung mit Baumusterzulassung, keine Deklaration nach Klasse 9.
Aber dennoch eine geprüfte Verpackung, Falltest aus 1.2 m Höhe und das Lithium-Kennzeichen mit einer darin eingetragenen Telefonnummer. auf dem Versandstück.
Die Mengenbegrenzungen für Lithium Metall Zellen/Batterien von 1g, bzw. 2g und die daraus resultierende Verpackung und die Lithium-Kennzeichnung (in der Luftfracht Abfertigungsmarkierung) ist auf allen Verkehrsträgern identisch. (für die Beförderung in der Luftfracht gibt es weitere Einschränkungen)

Gruß Markus


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