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Versand begrenter Mengen im Luftverkehr #24393 31.01.2018 08:20
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Johannes.711 Offline OP
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Hallo,

welche Erleichterungen gibt es denn, wenn ich ein Paket in begrenten Mengen versende?
Fällt die Versandverklärung dann weg?

Und welche Erleichterungen treten beim Transportweg auf?

Danke schon mal im Vorraus smile

Re: Versand begrenter Mengen im Luftverkehr [Re: Johannes.711] #24394 31.01.2018 11:36
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Moin moin,

im Grunde ist die einzige Erleichterung das für Beförderungen von begrenzten Mengen keine Baumusterzugelassenen Verpackung erforderlich ist.
Aber Achtung:
Die Verpackungen müssen den allgemeinen Baukriterien entsprechen
-6.1 und 6.2 IATA
Es ist ein Fall- und Stapeldrucktest durchzuführen
-2.7.6 & 6.6 IATA
Das Versandstück muss so groß sein das alle Markierungen und Kennzeichen angebracht werden können (Gefahrkennzeichen und Markierung für begrenzte Mengen-2.7.7, UN Nummer u.s.w)

Ebenfalls ist eine Versendererklärung erforderlich.

Nun zum eigentlichen "Problem". Ausgenommen von der ID 8000 (Konsumgüter) nehmen vielleicht 5%, wenn überhaupt, aller Airlines gefährliche Güter verpackt in begrenzten Mengen zur Beförderung an.

Somit sehe ich hier für die tägliche Arbeit keine wirklichen Erleichterungen. wink

Gruß
Markus
[u][/u]

Re: Versand begrenter Mengen im Luftverkehr [Re: Johannes.711] #24467 22.02.2018 16:40
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Hallo,

vielleicht mal prüfen, ob "freigestellte Mengen" gem. 2.6 in Betracht kommen...

Die erleichtern mir seit sechs Jahren das Leben...




Re: Versand begrenter Mengen im Luftverkehr [Re: Johannes.711] #24469 23.02.2018 08:28
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Kalle Offline
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Hallo,

ja, ich würde es auch eher mit freigestellten Mengen probieren. Da muss immerhin noch die Gefahrenklasse auf dem Etikett angegeben werden - dadurch weiß man, welche Gefahren sich im Packstück verbergen. Bei begrenzten Mengen sind die Gefahren von außen nicht zu erkennen, vielleicht nehmen die Airlines sie deshalb so ungern mit.

Re: Versand begrenter Mengen im Luftverkehr [Re: Kalle] #24472 23.02.2018 11:29
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Moin moin,
Originally Posted by Kalle

Bei begrenzten Mengen sind die Gefahren von außen nicht zu erkennen, vielleicht nehmen die Airlines sie deshalb so ungern mit.


Bei einer Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen in der Luftfracht auf jedem Versandstück zum einen die Markierung für begrenzte Mengen (die mit dem "Y") und zum anderen das Gefahrgutkennzeichen, entsprechend der verpackten Gefahrgutklasse, angebracht werden.

Gruß
Markus

Re: Versand begrenter Mengen im Luftverkehr [Re: Kalle] #24483 27.02.2018 10:27
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Originally Posted by Kalle
Hallo,
Bei begrenzten Mengen sind die Gefahren von außen nicht zu erkennen, vielleicht nehmen die Airlines sie deshalb so ungern mit.


Diese Aussage habe ich auch nicht verstanden. Bei Straßen- und Seeverkehr mag das so sein. Aber im Luftverkehr muss die komplette Markierung und Kennzeichnung am Versandstück angebracht sein PLUS die Markierung für begrenzte Mengen (LQ-Raute mit oder ohne Y).


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