Moin moin,
im Grunde ist die einzige Erleichterung das für Beförderungen von begrenzten Mengen keine Baumusterzugelassenen Verpackung erforderlich ist.
Aber Achtung:
Die Verpackungen müssen den allgemeinen Baukriterien entsprechen
-6.1 und 6.2 IATA
Es ist ein Fall- und Stapeldrucktest durchzuführen
-2.7.6 & 6.6 IATA
Das Versandstück muss so groß sein das alle Markierungen und Kennzeichen angebracht werden können (Gefahrkennzeichen
und Markierung für begrenzte Mengen-2.7.7, UN Nummer u.s.w)
Ebenfalls ist eine Versendererklärung erforderlich.
Nun zum eigentlichen "Problem". Ausgenommen von der ID 8000 (Konsumgüter) nehmen vielleicht 5%, wenn überhaupt, aller Airlines gefährliche Güter verpackt in begrenzten Mengen zur Beförderung an.
Somit sehe ich hier für die tägliche Arbeit keine wirklichen Erleichterungen.

Gruß
Markus
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