Moin,
Druckgefäße für Befüllung und Handhabung in der EU müssen die Anforderungen der RL 2010/35/EU (TPED) erfüllen. Die Umsetzung erfolgt über die ODV (ortsgewegliche Druckgeräte-Verordnung). Das Kennungsmerkmal für TPED Flaschen ist das ‚Pi-Siegel‘
Welche Anforderungen KHK als japanische Behörde an Druckgefäße stellt, geht aus dem Anhang nicht hervor. Hier muss man prüfen, welche Herstellerrichtlinien für diese Flaschen gelten.
Für Druckgefäße in DE ist die BAM zuständig. Infos dazu bekommst Du
hier. gruss..aw